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die juristische Illusion
Moses yo soy otro tu wir SIND durch Beobachtung Die Brücke zum Recht ist die Ethik

 

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wir SIND durch Beobachtung
Die Brücke zum Recht ist die Ethik

die juristische Illusion
Computistik ist rechnen mit Zeit

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Themen dieser Site
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> Leben in der Gegenüberstellung zu Recht und Illusion
> So sind wir lebendige Seinswesen .. als individueller Aspekte
   des unendlichen BewußtSeins in seiner / unserer menschlichen Ausprägung
> Das hebräische Wort
Adam heißt zu deutsch: Mensch ( Adam & Eva ).
> Neben dem Rechtsraum gibt es auch das Territorium, als Lebensraum

> CiC: codex iuris canonici
> Die Besonderheit auf dem Gebiete Deutschlands
>
Irreführung durch Nicht - Rechtssubjekte
> Der gordische Knoten : Name
> Kein Verfügungsrecht der Bundesrepublik über Deutschland und die gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit
> also: durch den Namen wird man eine Funktionseinheit, ein Staatsorgan
 

Um die juristische Illusion beschreiben zu können, möchte ich hier mit

der Illusion der juristischen Person des Staates beginnen.


Meine Antwort zu der Frage: wer oder was sind wir ? lautet: wir sind mehrdimensionale Aspekt des unendlichen Seins.

Der Begriff „unendlichen Sein“ stammt von Aristoteles und grenzt die Wahrheit von den menschlichen Interessensschöpfungen wie Gott oder Allah oder Jehova etc. ab

Für mich bezeichnet dies, das unbeschreibliche unendliche BewußtSein, das reine universelle BewußtSein ist aeternal als die divine Quelle allen Wirkens. Es ist die Energie und Ordnung hinter jeder Form. Es ist für mich die reine und pure Existenz.

Alles - sei es sichtbar oder unsichtbar - existiert …… d.h., alles was existiert ist damit auch ein untrennbarer Teil dieser reinen und puren Existenz, ewiger Anteil des unbeschreiblichen unend­lichen BewußtSeins.

Damit sind wir - unser inneres Selbst - nicht mehr und nicht weniger als Bewußtsein.
Wir haben unser Ego liebevoll anzunehmen, so daß es für Alle schöpferisch wirkt und wir erken­nen können: Alle sind Eins - Yo soy otro tú. Bevor wir uns unserem Selbst, dem ICH bewußt werden, existiert schon immer das einzige Selbst, das reine, uni­verselle Bewußt Sein. Es ist das Individuelle, das Unteilbare - unser ewiger Anteil, Verbindung zu Allem, was ist und zum Göttlichen, welches untrenn- / unteilbar ist, wie wir dessen schöpferischer An/-Teil sind.

Ich bin один das All-Eins-Sein, denn Ich bin inkarniertes (Fleischgewordenes) Seinswesen.

 

leben im Sein

lebe das Sein

}
sei selbst das grenzenlose Sein
pures exklusives, existentes Sein

Bildnisse des himmlischen Seins und damit des himmlischen Para­dieses ist reines, pures Licht ( welches auch für die „unconditional“ Liebe steht ). Warum bedingungslose Liebe ?
Ich bin davon überzeugt, daß pures grenzenloses Sein nicht mehr und nicht weniger als eben bedingungslose Liebe ist !

Diese unbeschreibliche Schwingung verbindet alles Sein.

Dadurch ist Alles-was-ist mit Allen und Jedem ... in jedem Augenblick untrennbar verbunden; dies ist lex aeterna: das ewige Gesetz des Seins.

Um mir dessen bewußt zu werden, benötige ich ein Eigen - Bewußtsein. Ego cogito ergo sum .... Mein ICH BIN ist ein Existenz - Bewußtsein - der Ausdruck des bewußten Lebens ...... so gelange ich zum puren exklusiven Sein .... zur Schöpferkraft im Ich bin, welche aus dem Nichts-das-Alles-ist die Welt, das Leben und alles mit unbeschreibbarer Hingabe und Kraft (er)schafft .... dies wurde uns vorgeburtlich und als Lebens-/Seinsaufgabe in die Wiege gelegt.

Was ist kann damit lex aeterna, das ewige Gesetz des Seins nur sein?

Aus der vollen Kraft der Freude, der Annahme des eigenen Seins im Ich- / im eigene Existenz - Bewußt­sein mit göttlicher Hingabe schöpferisch tätig zu sein ...... in der Erkenntnis, daß alles untrennbar ver­bunden ist, im grenzenlosen Sein, im puren licht- und liebevollen exklusiven Sein.

So ist Licht weder von Liebe noch vom Sein trennbar .... und damit auch nicht von Allem-was-ist.

Leben in der Gegenüberstellung zu Recht und Illusion

 

Leben in Wahrhaftigkeit

Illusion

Fiktion ( im Recht )

Leben = Veränderung, steter Wandel und es endet - das Seins­wesen selbst ist aetern

geschaffenes, nichts greifbares - zumeist auf blindem Glauben bzw. Überzeugung basierend

durch Personen geschaffene Bestimmungen, Doktrine, Edikte geahndet durch (Kirchen)Bann

Also Leben ist steter Wandel und Veränderung; Ausgangspunkt ist weder der Calvinismus noch der Darwinismus !! Beides stellen Trennung von der aeternen Wahrheit dar und damit eine echte Entwur­zelung. Im Leben - mit offenen Augen und Herzen - findet uns die Erkenntnis des Seins bzw. im >eige­nen ebenso wie im universellen< Sein. Im Erkennen des eigenen ICH´s als untrennbarer Teil vom Sein und damit von Allem-was-ist beginnt das Ende des unbewußten Dahindämmern.

Bei der Illusion können wir davon ausgehen, daß diese ein von Menschen geschaffenes auf blindem Glauben bzw. Überzeugung basierendes Interessen- und Machtverhältnissen Netz ist, in dem wir uns verfangen sollen. Dazu gehört absolut jede Religion - denn sie nutzen Wahrheiten, um damit in verzerr­ter Form ihre Macht zu etablieren. Beweise sind dann bspw. ihre Heilige Schrift ( wo endet die Wahr­heit, wo beginnt die Lüge ?) - welche vielfachen Widerspruch in sich selbst darstellt und als Blasphemie mit dem Ausstoß: Kirchenbann ( Anathema sit ) für jedwede Hinterfragung geahndet wird.

Wir befinden uns in einer künstlichen, von Personen erschaffenen Welt .. mit ihren Bestimmungen.

Die hier herrschenden Machtverhältnisse sind wie bei der Theokratie auf eine Kaste zugeschnitten: die Juristen, welche auch einen Großteil der Politiker stellen. Wie die Juristen unter den Priestern das cano­nische Recht, so erschufen sie das positive weltliche Recht .. und damit auch jede juristische Person.

Wo ist der bis heute sowohl in Europa als auch in allen anglistischen Ländern ( common law ) ange­wandte Ursprung ?

wiki: Justinian war vom 1. August 527 bis zu seinem Tod römischer Kaiser. Die orthodoxen Kirchen ver­ehren ihn als Heiligen. Das Kaisertum erfuhr während seiner Regierung eine immer stärkere Sakra­lisierung. Dies zerstörte die letzten Reste der einst vom Prinzipat geschaffenen Fiktion, dass der Kaiser nur ein primus inter pares sei. Justinian sorgte sich auch um theologische Fragen. Die von ihm veranlasste Rechtskompi­lation wirkt bis in die Neuzeit: 529 die kompilierte Codex Iustinianus, 533 die Digesten (auch Pandekten genannt) sowie die Institutionen, eine Art juristisches Lehrbuch. 534 die endgültige Version des Codex Iustinianus als Abschluss dieses Corpus Iuris Civilis Zitat Ende

Diesen cic kennen wir auch als Code Napoléon, der am 21. März 1804 sicherlich nicht nur in Frankreich, sondern wegen der französischen Besatzung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation auch hier als Code civil eingeführte wurde
- und als Zivilrecht, common law, etc. angewandt wird.

Wenn nun die Rechte aus der Urheberschaft nie aufgegeben wurden, dann ist ihre Anwendung durch deutsche und anglistische Gerichte eine Rechteunterwerfung.

Rußland, Deutschland, Österreich, USA, etc. - haben seit Jahrhunderten den Adler als Wappentier - wir kennen diesen aus ROM ( Senatus popu­lusque romanum ) => wobei die USA noch dazu einen Senat hat etc. Endete die römische Herrschaft nie ? - wird sie durch die sog. Demokratien fortgesetzt?
- vor allem, da die Regierung der Senatoren als „demokratisch“ bezeichnet wird.

Vlt. geht dieses zurück auf den sumerischen Gott Marduk, Urvater von Baal und damit von Jehova … als Gott des Alten Testaments auch Gottvater Jesus ..

Bzgl. dem Leben in Wahrhaftigkeit: Auszug aus dem 1. Buch von Neal Donald Walsh

Und so sprach Gott {zu N.D.Walsh}: Es gibt nur einen Grund für alles Leben, nämlich daß ihr und alles, was lebt, diese Herrlichkeit in ganzer Fülle erfahrt. Denn unsere Essenz ist die gleiche.

Wir sind aus dem gleichen Stoff gemacht. Wir SIND »derselbe Stoff«! Wir verfügen über die gleichen

Eigenschaften und Fähigkeiten - einschließlich der Gabe, physische Realitäten zu erschaffen. Als ich euch, meine spirituellen Nachkommen, erschuf, war es mein Ziel, mich selbst als Gott kennen zu ler­nen. Sich in allen Facetten zu begreifen, ist DAS HÖCHSTE GEFÜHL, ist vollkommene Liebe. Das ist das Ziel der spirituellen Nachkommenschaft Gottes. Gleichgestellt, denke, sprich und handle als der Gott der du bist.

So sind wir lebendige Seinswesen .. als individuelle Aspekte des unendlichen BewußtSeins in seiner / unserer menschlichen Ausprägung ----- in den hier herrschenden Systemen werden wir mit Hilfe von Calvinismus und Darwinismus auf die reine körperliche Erscheinung „Mensch“ reduziert und so „nominell“ von unserem Ursprung getrennt und geistig / seelisch von Außen entwurzelt.

Daher unser rein wissenschaftliches Weltbild als reiner Materialismus ( Leugnen des Ursprungs und dessen, was wir sind und immer sein werden: Wesenheiten des unendlichen Seins ). Wir als biologische Körper ( und nicht mehr ) stimmen der Definition als Zellhaufen ( Schulunterricht ) und damit der Trennung zu. Ab hier unterliegt man allein den weltlichen Aspekten ( des {eigenen} Seins ) - alles Höhere ist abgestreift ( ein reiner Golem ).

Der Guru von Yogananda sagte: „wir sind nur ein Gedanke Gottes“
Tja, wenn dies zutreffen sollte, dann sind wir und alles tatsächlich nur eine / reine Illusion.

Für mich hat die Aussage von N. D. Walsh Glaubwürdigkeit ! - daß wir alle lebendige Aspekte des unendlichen BewußtSeins und damit selbst dieses unendliche Sein sind ( so wie ja das Meer als unzähligen Wassertropfen besteht, so ist auch jeder dieser Wassertropfen das Meer - wenn auch nicht in Gänze ).

Durch das unbewußte (Er)Leben und die Bereitschaft der Unterwerfung wird der getrennte Mensch mit der Geburt zur Person ( BGB §1 ) in ihrem Recht durch seine „Rechtsfähigkeit“ - zudem durch die Taufe zur Person in der Kirche als Glied Christi.

Canon 96 ff
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Durch die Bulle Unam Sanctam von Bonifaz VIII.: zur geistlichen Oberhoheit der Kirche 1302 und das Unfehlbarkeitsedikt des Papstes im 19. Jahrhundert, steht die römisch - katholische Kirche über allen Personen.

die päpstliche Bulle 1452, Dum diversas: die Portugiesen bekommen die Vollmacht, alle "heidnischen" Länder erobern und unterwerfen zu können

die päpstliche Bulle 1455, Romanus Pontifex, Nikolaus V. verfügte, dass das neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet, dass man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht; konkret: Unser Haus oder unser Grundstück gehören uns nicht, sondern dem Vatikan! Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht und nicht mehr. Für diese Nutzung zahlen wir auch eine laufende Gebühr, z.B. in Form von Grundsteuern oder Kfz-Steuern.

Im Jahre 1481 erließ Papst Sixtus IV. durch die Bulle Aeterni Regis »Ewige Herrschaft« oder »Ewiger Besitz des Herrschers«, dass das Kind der Rechte auf seinen Körper beraubt wird. Mit dieser Bulle hat man uns von Geburt an zu ewiger Knechtschaft verdammt. Wir haben nicht einmal mehr Anspruch auf unseren eigenen Körper. Dies erkennt man u.a. an den vom Staat verordneten ärztlichen Zwangsmaß­nahmen => »psychisch krank« / impfen. Des Weiteren müssen wir auf unsere eigene Arbeitskraft Einkommenssteuern zahlen.

Die dritte Krone wurde in Form der päpstlichen Einberufungsbulle von Papst Paul III. im Jahre 1537 besiegelt, in welcher die römisch-katholische Kirche Anspruch auf die Seele des Kindes erhebt.

Unsere AT biblischen Texte entstammen den Gesetzestexten der Tora ( mit Ihrer Umsetzung: Talmud )
http://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/1_mose/2/

7 Und Jehova Gott bildete den Menschen, Staub von dem Erdboden, und hauchte in seine Nase den Odem des Lebens; und der Mensch wurde eine lebendige Seele. 19 Und Jehova Gott bildete aus dem Erdboden alles Getier des Feldes und alles Gevögel des Himmels, und er brachte sie zu dem Menschen, um zu sehen, wie er sie nennen würde; und wie irgend der Mensch ein lebendiges Wesen nennen würde, so sollte sein Name sein. 20 Und der Mensch gab Namen allem Vieh und dem Gevögel des Himmels und allem Getier des Feldes. 22 und Jehova Gott baute aus der Rippe, die er von dem Menschen genommen hatte, ein Weib, und er brachte sie zu dem Menschen.

Das hebräische Wort Adam heißt zu deutsch: Mensch ( Adam & Eva )

Vermutlich unter Bezugnahme zu Moses - evtl. zur Abgrenzung zur Person - wird vielfach von Weib anstatt von Frau gesprochen. Beides macht aber das lebendige Seinswesen zur Person - immer im römisch - katholischen Sinne oder auch erweitert / zusätzlich im Sinne des Rechtspositivismus.

Der hebräische, personalisierte Gott Jehova schuf den Menschen aus Staub => Golem.
Erst durch das Einhauchen des Odems des Lebens in seine Nase wird der Mensch zur lebendigen Seele
- und damit ein Geschöpf Jehova´s ! - also ein Produkt = Eigentum seines Schöpfers, des jüdischen Gottes.

Und schon sind wir geknechtet, versklavt - Unfreie der mosaischen Religion - insbesondere weil wir ein Teil von ihm in uns tragen: seinen Odem und damit durch ihn beseelt-besetzt.

Daß jede Gottgestalt einer jeden Religion einer Verzerrung gerade durch die Personalisierung ist, zeigt, daß es davon Gemälde mit Alter Mann Darstellung gibt. Das tatsächliche unendliche Sein ist unbeschreibbar und wir als ein Aspekt davon brauchen keine fremde Seele um zu sein (feindliche Übernahme [wie] durch einen Symbionten <= Exorzismus als Austreibung).

Auf dieser Ebene der reinen Existenz gibt es keinen Rechtsraum und damit auch weder Illusion noch Recht-/Fiktion - das Sein … es ist ! So wie wir selbst als ein Ausdruck der ewigen göttlichen, uni­ver­sellen Ordnung ( menschliche Existenz aus dem lex aeterna) sind. In „politisch korrekten“ wiki steht, daß das Naturrecht dem göttlichen Willen entspringt. Aristoteles Aussage zum Naturrecht: es ist ein allgemeines ungeschriebenes Gesetz, das allen geschrie­be­nen Ge­set­zen und Verträgen vorausgeht; das Recht der Natur beruht auf einer uns ein- und angebo­re­nen Kraft. < in der BRD heftig bekämpft !

Natürlich haben sich viele Interessengruppen das Naturrecht verzerrt und in der genehmen Form als das Ihre ausgegeben - so das christliche Naturrecht, wobei schriftliche Zeugnisse sehr viel älter als das von Paulus geschaffene Christentum sind. Zudem ist Naturrecht nicht gleich Naturgesetz und kann auch das Seinswesen nicht erfassen - nur die menschliche ( physische / materielle ) Erscheinungsform. Laut Moses wurde der Mensch beauftragt, allem Vieh / Getier einen Namen zu geben - und wurde als Herr darüber eingesetzt. Ist also Name / Namensgebung gleich zu setzen, mit Herrschaftsanspruch ?

Wie wird nun das von Moses geschaffene Gesetz gegen einen Menschen angewandt ?
- indem dieser zur Person gemacht wird.
In der Kirche durch die Taufe KAPITEL I DIE RECHTSSTELLUNG PHYSISCHER PERSONEN
Can. 96 — Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person
mit den Pflichten und Rechten ..

U. Wilckens übersetzt Röm 6,3: "auf Christus Jesus getauft", "in seinen Tod hinein getauft" sowie Röm 12,5 als 'Leib Christi' wird dies mit der Kirche als vorgegebene Einheit gleichgesetzt.

Dieses Wort vom Kreuz, das den Hörenden an den Ort des heilbringenden Todes Christi versetzt, hat seine öffentlich-leibliche Gestalt in der Taufe ------- also vollführt die Taufe einen Toten-/Tötungskult.

Zitat: Taufsakrament ist durch JC eingesetzt (Mt 28; Mk 16). Taufe ist die Begründung des Christen­standes. DURCH SIE WIRD EIN MENSCH GLIED DER KIRCHE CHRISTI mit Wasser Unterstel­lung unter den Namen des 3einigen Gottes.

A) KATHOLISCHE LEHRE

Durch die Taufe wird die Rechtfertigungsgnade verliehen. "Eingießung" übernatürlich-geistlicher Qualität, durch die der Mensch für Gott annehmbar und die ERBSÜNDE AUS SEINER SEELE GETILGT wird.

B) LUTHERISCHE TRADITION

Auch Luther versteht die Taufe "EXHIBITIV", d.h. als GRUNDLEGENDES GESCHEHEN DER HEILSVER­MITT LUNG. Durch ihren Vollzug nimmt Gott einen Menschen in seine Gnade auf, in ihr wird ihm Vergebung der Sün­den und Wiedergeburt zum neuen Leben zu teile - hier KEINE TILGUNG DER ERBSÜNDE. Zitat Ende

http://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/matthaeus/28/

19 Gehet [nun] hin und machet alle Nationen zu Jüngern, und taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, 20 und lehret sie, alles zu bewahren, was ich euch geboten habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis zur Vollendung des Zeitalters.

http://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/markus/16/
Aussendung der Jünger - Himmelfahrt Jesu 15 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in die ganze Welt und
prediget das Evangelium der ganzen Schöpfung. 16 Wer da glaubt und getauft wird, wird errettet werden;

http://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/roemer/6/

Der Gläubige und die Sünde
Wir, die wir der Sünde gestorben sind, wie sollen wir noch in derselben leben? 3 oder wisset ihr nicht, daß wir, so viele auf Christum Jesum getauft worden, auf seinen Tod getauft worden sind? 4 So sind wir nun mit ihm begraben worden durch die Taufe auf den Tod, auf daß, gleichwie Christus aus den Toten auferweckt worden ist durch die Herrlichkeit des Vaters, also auch wir in Neuheit des Lebens wandeln. 5 Denn wenn wir mit ihm einsgemacht worden sind in der Gleichheit seines Todes, so werden wir es auch in der seiner Auferstehung sein

7 Denn wer gestorben ist, ist freigesprochen von der Sünde. 8 Wenn wir aber mit Christo gestorben sind, so glauben wir, daß wir auch mit ihm leben werden, 9 da wir wissen, daß Christus, aus den Toten auferweckt, nicht mehr stirbt; der Tod herrscht nicht mehr über ihn. 10 Denn was er gestorben ist, ist er ein für allemal der Sünde gestorben; was er aber lebt, lebt er Gott.

14 Denn die Sünde wird nicht über euch herrschen, denn ihr seid nicht unter Gesetz, sondern unter Gnade. entweder der Sünde zum Tode, oder des Gehorsams zur Gerechtigkeit? 18 Freigemacht aber von der Sünde, seid ihr Sklaven der Gerechtigkeit geworden. 22 Jetzt aber, von der Sünde freigemacht und Gottes Sklaven geworden, habt ihr eure Frucht zur Heiligkeit, als das Ende aber ewiges Leben. 23 Denn der Lohn der Sünde ist der Tod, die Gnadengabe Gottes aber ewiges Leben in Christo Jesu, unserem Herrn. Zitat Ende

Der wahrhaftige und ursprüngliche Titel des Papstes war und ist: 1. Bischof von Rom. Im Laufe der Zeit wurde weitere hinzugefügt: primus inter pares ( wie auch die frühen römischen Kaiser bspw. Justinian ) zu dt. Erster unter Gleichen oder Servus Servorum Dei: Sklave der Sklaven Gottes <=> Römer 6: 22 von der Sünde freigemacht und Gottes Sklaven geworden.

Der Religionsgründer Paulus hat in seinem Römerbrief einmal ausgesagt, daß es durch den Tod keine Sünde mehr gibt ( Jesus Kreuzestod ! ) und durch die Taufe von der Sünde Befreite zu Gottes Sklaven geworden sind: denn der Lohn der Sünde ist der Tod. Mit dem Tod kann auch keine Erbsünde mehr auf einen Christen wirken … - warum dann das Ganze Geplänkel ?

wiki: Erbsünde (lat. peccatum originale: wörtlich ‚ursprüngliche Sünde‘, ‚Ursünde‘) umfasst sowohl die Sünde Adams und Evas infolge ihres Sündenfalls (lapsus Adami, peccatum primorum parentum, primum peccatum) als auch die dadurch entstandene Erbsünde der Menschheit als Nachfahre dieser Ureltern allgemein. Paulus von Tarsus entwickelt eine Theologie der Sünde und eine damit zusammenhängende Anthropologie, die als Grundlage der späteren Erbsündenlehre gelten kann. Röm 5,12 in der lateinischen Bibelübersetzung, der Vulgata, als in quo wiedergegeben wurde, also: „In ihm (Adam) haben alle gesündigt“.

Augustinus lehrte: der Mensch komme beladen mit der Erbsünde auf die Welt. Er benötige deshalb zur Erlösung die Gnade Gottes. Dies wurde durch die Menschwerdung, Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht. Aus diesem Grund habe der Apostel Paulus von Christus als dem „neuen Adam“ gesprochen. Die Erlösung finde der Mensch durch das Sakrament der Taufe, da der Getaufte nicht mehr der Erbsünde unterliegt. Daher war für Augustinus die Säuglingstaufe besonders empfehlenswert, um das unmündige Kind der Verdammnis zu entreißen.

Wir wissen, durch Römer 6,23: "Denn der Sünde Sold ist der Tod"daß dies mit der Taufe und im Taufnamen geschaffene Person endet, die Person aber nun Sklave Gottes und damit der Kirche ist.

Neben dem Rechtsraum gibt es auch das Territorium, als Lebensraum. Im völkerrechtlichen Grundsatz gibt es keinen Staat ohne Territorium, welcher ursprünglich als Schutzraum einer Gemeinde diente - wobei diese Gemeinschaft darin zum (Staats)Volk wurde.

Gemäß der Zweischwerter Lehre übertrug der Papst dem König das weltliche Schwert, um dieses im Sinne / Namen der Kirche .. in ihrem Auftrag einzusetzen. So wurde in den Monarchien Staat und König EINS ! Erst 1837 wurde eine Trennung eingeleitet: der Staat als juristische Person.

Erstmals vertrat 1837 der Göttinger Staatsrechtslehrer Wilhelm Eduard Albrecht in einer Rezension die Auffas­sung, daß der Staat als juristische Person zu denken sei. Diese Rechtskonstruktion ermöglichte es, den Staat selbst als Träger von Rechten und Pflichten anzusehen, so daß die staats­rechtlichen Bezie­hungen, die bis dahin als System zweiseitiger Rechtsverhältnisse zwischen Monarch und Untertanen gedeutet wurden, einen neuen Bezugs­punkt erhielten. Diese Theorie ermöglichte es, den liberalen Rechtsstaatsgedanken auch juristisch zu untermauern. Denn als Organ der juristischen Persönlichkeit nahm der Monarch nicht mehr eigene Rechte, sondern Kompetenzen des ihm übergeordneten Staates wahr, die er allein nach den Vorgaben der Verfassung auszuüben hatte.

Die Theorie von der juristischen Staatspersönlichkeit wurde mit dem savigny'schen Personenbegriff (Person ist, wer Subjekt eines eigenen Willens ist) verknüpft. Der Monarch hatte als oberstes Willens­organ des Staates die Aufgabe, den Willen des Staates in Erscheinung zu bringen. Dieser Staatswille äußerte sich als Staatsgewalt bzw. Herrschaft gegenüber den Bürgern, die in einem allgemeinen Gewaltverhältnis zum Staat standen. Trotz aller Veränderungen im deutschen Verfassungsgefüge seit 1867 wird dieser vom monarchischen Prinzip geprägte Staatsbegriff von der herrschenden deutschen Staatsrechtslehre seitdem nahezu unverändert als "Grund- und Eckstein" dem Staatsrecht zu Grunde gelegt. Zitat Ende

Wenn wir von dem savigny'schen Personenbegriff: Person ist, wer Subjekt eines eigenen Willens ist ausgehen, der konform der Auslegung G. Jellinek > System-Der-Subjektiven-Offentlichen-Rechte-1919 < ist: Der Staat ist eine Personeneinheit auf territorialer Grundlage. Da die Persönlichkeit iuris publici ist, so erhebt sich das ganze Privatrecht auf der Basis des öffentlichen. Kein Privatrecht, das nicht eine bestimmte publizistische Eigenschaft der Person zur Voraussetzung hätte. .. mit rechtlicher Wirkung der Rechtsschutz des Staates in bestimmten Richtungen angerufen werden könne, dass der Staat verpflichtet sei, im individuellen Interesse der betreffenden Subjekte gewisse Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Jedes Rechtssubjekt aber muss einen Willen haben, der imstande ist seine rechtlichen Interessen zu verfolgen. Somit wäre der Staatswille in Wahrheit nichts als der Wille Einzelner, der nur kraft Rechtsgebotes, .. zu gelten hat. Der Wille des Staates … eine Vereinigung von Menschen. .. sind es nur die Willensakte der Individuen .. die Willensakte der Gemeinschaft.

Kann also der Staat weder eine Person ( gleich ob juristisch oder natürlich ) noch ein Rechtssubjekt und erst recht nicht eigenständig - hoheitlich sein. Den Staat zu einer juristischen Person = Gebietskör­per­schaft des öffentlichen Rechts zu machen, ist damit als theoretisches Rechts­konstrukt offensichtlich; damit ist es weder gewachsenes noch gegorenes oder originäres Recht - also eine Fiktion des positiven Rechts. Für den eigenen Schutz setzt der Staat eine juristische Person ein, um sich dem Durchgriff zu entziehen - denn, wie wiki und das Wirtschaftslexikon belegen, sind diese nicht delikts­fähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich und als KdöR unterliegen sie der Staatsauf­sicht durch die zuständige Verwaltungsbehörde - also kontrolliert die linke Hand die rechte - alles als Teil derselben Körper(schaft)

So ist die Grundvoraussetzung der Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllt:
es gibt keine Kontrolle außerhalb der eigenen Organisation / Organschaft. Das Ganze getoppt mit der unwiderlegbare Vermutung > Fiktion < und Unterordnung der Sachverhalte.

CiC: codex iuris canonici

KAPITEL II JURISTISCHE PERSONEN
Can. 113 — § 1. Die katholische Kirche und der Apostolische Stuhl haben aufgrund göttlicher
Anordnung
den Charakter einer moralischen ( = juristischen ) Person.
Can. 114 — § 1. Juristische Personen entstehen entweder aufgrund einer Rechtsvorschrift selbst oder aufgrund einer durch Dekret gegebenen besonderen Verleihung seitens der zuständigen Autorität,

Can. 115 — § 1. Juristische Personen in der Kirche sind entweder Gesamtheiten von Personen oder von Sachen.
Can. 116 — § 1. Öffentliche juristische Personen sind Gesamtheiten von Personen oder Sachen, die von der zuständigen kirchlichen Autorität errichtet werden, damit sie innerhalb der für sie festgesetzten Grenzen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften im Namen der Kirche die ihnen im Hinblick auf das öffentliche Wohl übertragene eigene Aufgabe erfüllen; die übrigen juristischen Personen sind private.

TITEL VII RECHTSHANDLUNGEN
Can. 125 — § 1. Wenn eine Handlung dadurch zustande kommt, daß einer Person von außen her Zwang zugefügt wurde, dem sie auf keine Weise widerstehen konnte, gilt diese Handlung als nicht vorgenom­men. § 2. Eine Handlung, die aufgrund schwerer, widerrechtlich eingeflößter Furcht oder aufgrund arglistiger Täuschung vorgenommen wurde, ist rechtswirksam, wenn nicht etwas anderes im Recht vorgesehen ist; sie kann aber durch das Urteil eines Richters aufgehoben werden, sei es auf Antrag der geschädigten Partei oder ihrer Rechtsnachfolger, sei es von Amts wegen.
Can. 126 — Eine Handlung, die vorgenommen wurde aus Unkenntnis oder Irrtum, der sieh auf etwas bezieht, was ihr Wesen ausmacht, oder der eine für unverzichtbar erklärte Bedingung betrifft, ist rechts­unwirksam; andernfalls ist sie rechtswirksam, wenn nicht etwas anderes im Recht vorgesehen ist.

Canon 116 Öffentliche juristische Personen werden von der zuständigen kirchlichen Autorität errichtet
- keiner der Teilnehmer des Parlamentarischen Rates, welcher als Deutsches Volk die Bundesrepublik
gründete und das deutsche Volk ausgrenzte, war ohne Konfession, die meisten katholisch.

Vlt. wird nun erkennbar, wieso Kirche und Staat nur Personen aber keine menschliche Wesen kennen.

Das Recht, welches zwischen den Staaten etabliert wurde, nennt sich Völkerrecht - dieser Begriff ist irreführend, den das Recht zwischen Völkern nennt sich Völkergemeinrecht: ius gentium.

Das zwischenstaatliche Recht = Völkerrecht beruht auf Vereinbarung ( Vertrag ) und Gewohnheitsrecht.

Zu den Vereinbarungen gehören die internationale Pakte, die UN Charta, der Völkerbund(satzung) als Vorläufer sowie die Entscheidungen des IGH; dazu gehört nicht „zwingend“ die Menschrechtskon­ven­tion - vor allem, da Staaten Menschen nicht (er)kennen.

Charta der Vereinten Nationen
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, ...

Das internationale Treuhandsystem
Artikel 75
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, ..

Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:

a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;

>>> BRD, DDR, Saarland, Pommern, Posen, Schlesien, Sudetenland, Kaliningrad, … <<<

"Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?"
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag München 1996, Seite 20 ff.

Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäfts­fähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachge­bieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben. Zitat Ende >ja, von Deutschland als Ganzem<

Es gibt also sowohl über Deutschland als auch über das deutsche Volk eine Treuhänderschaft von oben welche auch die Hoheitsgewalt als Träger in Treuhänderschaft übernommen hat <> UNO Charta => nennt sich Bundes Republik, ist Mandatsnehmer / Mandatarstaat auf dem Gebiete Deutschland.

http://de.thefreedictionary.com/Mandatar Mandatar: jmd., der im Auftrag handelt, weil er ein Mandat bekommen hat <=> Mandatarstaat - wäre dann ein Staat, der im Auftrag handelt ….

Dies kann auch die Vorkommnisse in AN erklären. Das universelle Völkerrecht gilt als zwischenstaat­liches Recht unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung. Es braucht dazu aber den handlungsfähigen Vertragspartner - das Völkerrechtssubjekt STAAT. Wenn wir jedoch keine Staaten als Völkerrechtssubjekt mehr haben, sondern nur noch juristische Personen gleichen Namens, dann wird verständlich warum universelles Völkerrecht wie die HLKO oder Genfer Konvention nicht mehr zur Anwendung kommen ….. da eine juristische Person ( bspw. durch kirchliche Einsetzung ) kein völker- rechtlicher Vertragspartner sein kann => zudem gibt es ohne STAAT kein öffentliches Recht.

Was machen wir jedoch? - wir adressieren eine unerreichbare öffentliche Körperschaft im öffentlichen Recht - beides ist inexistent. Bei Klagen IGH / IStGH braucht es ebenfalls das Völkerrechtssubjekt.

Ab S. 14 Kopie von einer Website, daß die us Verfassung zwischen den Bundesstaaten geschlossen wurde und wie hier, das Volk ausge­schlossen wurde - daher kann man sich als Deutscher ebenso wenig auf das GG beziehen, wie die Amerikaner auf ihre us Verfassung. Nicht umsonst wird das „anempfohlene“ Grundgesetz nach diesem us Muster und genauso die Bun­desrepublik installiert worden sein.

=> keine verfassunggebende Versammlung durch die vom Volk direkt gewählten Delegierten
=> keine Volksabstimmung zur Annahme des GG

Hier gibt es keine Staats(Rechts)Ebene
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Spätestens seit 1933 agieren alle „Staaten“ im Bankrott. Ein echter Staat kann durch seine Werte an Grund und Boden, Menschen und anderen nach­wachsenden Rohstoffen nicht Konkurs gehen !
Nur und allein die juristische Person schon - da es davon abhängt, wie diese „finanziell“ ausgestattet
ist ( gibt es genügend haftende Bürger ?).
Daher können sich auch deutsche Beamte weder auf einer völkerrechtlichen noch auf einer staatsrechtlichen Ebene befinden bzw. bewegen ( daher interessiert das Völkerrecht nicht und das GG betrifft sie nicht )
.

Die Besonderheit auf dem Gebiete Deutschlands ist, daß aufgrund der debellatio ( völlige Vernichtung des Kriegsgegners mit Verlust seiner Völkerrechtspersönlichkeit ) auch der Krieg von 1914 nicht beendet worden, denn es gibt seit 23.5.1945: Verhaftung Dönitz keinen Vertragspartner für die Unterzeichnung eines Friedensvertrages; wir haben Waffenstillstand. Der Mandatar A. Merkel kann dies nicht und alle Verträge mit den Alliierten sind Verträge mit ihrem Auftraggeber - sog. Insichgeschäft. Das BVerfG hat festgestellt, daß beim 2+4 Vertrag die Verträge mit den 3 Alliierten nicht berührt worden sind - und so uneingeschränkt weiter wirken - das Mandat wird weiterhin durch die 3 Alliierten ausgeübt.

Evtl. „REGIERT“ Merkel und Co. nach Kriegs- und Notstandsrecht …….. - dadurch sind die normalen Gesetzbücher suspendiert. Kein Wunder, daß die BVerfGE vom 25.7.2012 nichts bewirkte. Jedoch wird die Illusion aufrechterhalten, es würden die Gesetzbücher wie BGB etc. angewandt werden, damit das Volk vermeint, alles würde sich auf dieser Rechtsebene abspielen und es könnte sich des „staatlichen“ Terrorismus / Legalismus´ unter Bezugnahme / durch Anwendung dieser Gesetze erwehren; es ist wegen dem angewandten Kriegsrecht im Waffenstillstand unter alliierter Treuhandverwaltung, chancenlos => Richter wenden offensichtlich Notstandsrecht an.

Begriffe wie Verfassung (siehe Gesetz Nr. 628 mit dem Namen „Deutsche Reichsverfassung“ 1871), Regierung, Landtag, (Amts)Gericht(sGebäude), Beamter, Gesetzbuch, etc. sind nicht geschützt. So wird uns mit den (völker)rechtlichen Begriffen etwas vorgetäuscht, was nicht stattfindet <=> Illusion.

Damit ist natürlich auch jede Grundgesetzänderung irrelevant, denn das deutsche Volk ist nicht Teil davon - vermutlich nur die juristische Person Deutsches Volk ( erkennbar durch die Schreibweise von Eigennamen ). Bei einer echten Verfassung - die letzte wurde am 28.3.1849 durch ein souveränes Volk verabschiedet und am 28.4.1849 für Deutschland und Österreich bis heute geltendes Recht, da sie bis nie aufgehoben wurde, denn die Machthaber konnten nicht auf dieser Rechtsebene handeln - das Volk ist der Hoheitsgeber und damit auch der Begünstigte und erschafft(e) so diesen Rechtsraum !

Die Bundesrepublik kann keinen ( eigenen ) Rechtsraum erschaffen, da sie kein Rechtssubjekt - insbesondere kein Völkerrechtssubjekt - ist. Gegen das deutsche Volk bringt die Bundesrepublik die Deut­sche - Reichs Gesetzbücher zur Anwendung ( aufgrund des Eigennamens war auch diese bereits seit 1867 / 1871 eine reine juristische Person - ob daneben noch der Staat als Völker­rechtssubjekt bestand, ist im Moment eine unbedeutende Frage ), obwohl sie derlei weder darf noch nach wahrhaftigem Recht könnte -- denn wie soll jemand ein Teil des von ihr illusorisch dargestellten Rechtsraumes sein können ? - ebenso wenig hat sie eine echte völkerrechtliche oder erst recht keine hoheitliche Befugnis, insbesondere nicht gegen das deutsche Volk als Grundrechtsträger nach den Grundrechten vom Dezember 1848.
Ihr ermangelt es an Rechtstaatlichkeit, an Rechtsubjektivität, an Verfassungsstaatlichkeit, denn sie agiert allein als Fiktion im Recht - auch deshalb kann kein gesatztes / geschaffenes Recht /-System gegen eine Person / Menschen und erst recht niemals gegen ein Seinswesen angewandt werden.

Allein lex divina - das göttliche, kosmische Naturgesetz ( das daraus abgeleitete natürliche Recht ) kann hilfsweise beschreiben, aber niemals begrenzen oder einengen.

Was steht einander gegenüber ?

Ein Volk ohne eine Vertretung im Völkerrecht. Dem zwischenstaatlichen Recht steht eine juristische Person als Treuhandverwaltung gegenüber, welche ein Mandat von den Alliierten / der UNO hat - und all dieses auf einem Teil-Gebiete Deutschlands ( GG: Deutsches Volk ist NICHT deutsches Volk ).

Durch die weltweiten Konkurse der jeweiligen juristischen Personen der Staaten ( wodurch diese sich schützen ) wurden die Personen als tote Entitäten den Gläubigern verpfändet. Der Pfandnehmer handelt vermutlich ebenfalls treuhänderisch, bis die Schuld eingetrieben ist - doch dies darf niemals geschehen, da das „Weltwirtschaftskonstrukt“ ( WTO, IWF, B I S, .. ) dann zusammenbricht und die eigentliche Macht ihre Position verlieren würde. Wer steht hinter dem Pfandnehmer ? - der Lehnsgeber: dies ist der Papst als Inhaber des apostoli­schen Stuhles, welcher NICHT der Vatikan selbst ist. Pfandnehmer ist dabei nicht nur die jeweilige Landeszentralbank - im Verbund mit B I Z / B I S, EZB, mit der Vatikan­bank, … sondern die Körper­schaft als solches und so für den Lehnsgeber haftend.

Ich denke, wir werden auch in Zukunft nicht wirklich etwas erreichen ( unser eigentliches Ziel ), wenn wir das nicht - handelnde = die Völkerrechtssubjekte / Staaten adressieren; wir müssen stattdessen die Pfandnehmer sowie den Lehnsgeber identifizieren und in die Pflicht als auch in die Haftung nehmen. Um jedoch wahrgenommen zu werden, müssen wir wohl wieder unser Leben zurück gewinnen, welches uns durch die Taufe genommen wurde ( Taufname <> Rufname => wir finden wohl deshalb überall den Begriff „Name“ weil dies auf die Taufe zurück geht ---- und den damit dokumentierten Tod als mensch­liches Wesen ) sowie die Sklavenhaltung des jüdisch - christlichen Gottes abschütteln. Zwar wird uns die Taufe in Jesu als Überwindung des Todes in ein neues Dasein verkauft - unsere praktische Erfahrung zeigt uns eine andere „Realität“ … das „neue Dasein“ ist die Person ! Diese geistliche Seite wird durch den CQV Act auch auf governmental side wiederholt - jedoch ist dieses common law und war für die Schiffsreisen ohne Wiederkehr 1666 installiert worden.

siehe auch www.mandatarstaat.de  sowie www.verfassungsstaat.de   und www.debellatio.de http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/Edward_Mandell_House-Mary_Croft_Who_You_Are.pdf

Hinweis: im web steht: USA = Plantage ( Johann Ohneland (* 24. Dezember 1167 19. Oktober 1216 ), engl. John Lackland, eigentlich franz. Jean Plantagenêt, 1213 Lehnsnehmer des Papstes )

- im Potsdamer Abkommen steht:


 
15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftslebens zu errichten, jedoch nur in den Grenzen, die notwendig sind:

 

 
b) zur Sicherung der Warenproduktion und der Dienstleistungen, die zur Befriedigung der Bedürf­nisse der Besatzungsstreitkräfte und der verpflanzten Personen in Deutschland notwendig sind und die wesentlich sind für die Erhaltung eines mittleren Lebensstandards in Deutschland,

Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Auch bzgl. dem kirchlichen Datenschutz (KDO) heißt es, es ist dem kirchlichen Recht bzw. dem für die Kirchen verbindlichen staatlichen Recht unterworfen. Recht- oder auch Normunterworfene sind also alle Perso­nen, Staatsbürger, Unternehmen, ... -- analog zum KDO demjenigen unterworfen, der dieses Recht erschaffen und kodifiziert hat < all dies unter dem Deckmantel der Rechtsicherheit > hier schließt sich neben cic der Kreis zu Justinian und Code Napoleon.

Auszüge als Zitat: DER SPIEGEL 45/1954 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28957516.html

> danke an Sonja; sie fand diesen Artikel <

Vorsitzender Dr. Carlo SCHMID (Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates am 12. Januar 1949): "Wir kom­men zu Artikel 111). Es handelt sich um den technischen Notstand ... > siehe dazu auch die Hallstein Doktrin <

- was die Westmächte mit ihrer Willenserklärung in der Londoner Akte hatten sagen wollen.

Der Generalvertrag hätte den Alliierten für die Dauer des Vertrages ( siehe den Pariser Vertragstextes von 52/54, in Kraft getreten 5.5.1955 ) das Recht eingeräumt, den Notstand zu proklamieren, bundesdeutsche Regierungen und Parlamente außer Funktion zu setzen und die vollziehende Gewalt auszuüben. Der Bundeskanzler K. Adenauer: „Wer gegen den Notstands-Artikel ist, ist gegen die Souveränität.“ Die Notstandsklausel bedeutet mit Ausnahme­recht zu regieren. Der Bundeskanzler Konrad Adenauer hat dies den Westmächten in einem persönlichen Schrei­ben ausdrücklich bestätigt: die Macht und das Recht, ihre Interessen im souveränen und durch Notstandsrecht gesicherten Westdeutschland wahrzunehmen, bleibe den Alliierten auch weiterhin und für alle Zeiten.

Ihr Ursprung liegt im Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung - RV. Der Reichsinnenminister Dr. Adolph Köster hatte am 17. Oktober 1922 das Notstandsrecht ausdrücklich dahingehend interpretiert, daß wirtschaftliche Nöte keinen Anlaß zur Anwendung des Artikels 48 geben könnten. Reichspräsident Ebert machte in seiner knapp fünf­jährigen Amtszeit 136mal von der verfassungsmäßig verbürgten Diktaturgewalt Gebrauch. Unter der Präsident­schaft Hindenburgs wurde dann das Ausnahmerecht des Artikels 48 zu einem förmlichen Regierungssystem der permanenten sozusagen legalen Diktatur entwickelt. Der elastische Begriff "nötige Maßnahmen" wurde auf jedes öffentliche Handeln überhaupt ausgedehnt. So gab es ab Herbst 1930 kaum noch eine gesetzgeberische Aufgabe, die nicht, wie das Reichsgesetzblatt ausweist, per Notstandsrecht gelöst wurde. Spiegel Ende

Die ursprüngliche Fassung des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 (BGBl. 1954 II S.157) ist nicht in Kraft getreten. Das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl. 1955 11 S. 405 wurde als Überleitungsvertrag zwischen der BRD, den USA, Großbritannien und Frankreich geschlossen und am 30.3.1955 bekannt gemacht (BGBl. II 405). Er dient der Ausführung des Deutschlandvertrags.

BVerfG Beschluss vom 28. Januar 1998 - 2 BvR 1981/97
3. Die Kammer führt aus, daß Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 des Überleitungsvertrages innerstaatlich nach wie vor gültig und nicht durch Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages von März 1991 aufgehoben worden ist.
Rnr. 11: Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich "demgemäß" ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes ... Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.

Pressemitteilung, unter II. Nr.4 Abs.2: VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag ist innerstaatlich gültig
Artikel 7 legt fest, dass die Urteile und Entscheidungen der alliierten Gerichte nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam bleiben; sie haben die gleiche Wirkung wie rechtskräftige Urteile von deutschen Gerichten. Daraus folgt, dass eine erneute Verfolgung oder Wiederaufnahme der Verfahren durch deutsche Gerichte oder Behörden ausgeschlossen ist (Creifelds-Kauffmann). Art. 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag: die entsprechenden Maß­nahmen der Besatzungsbehörden werden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können.

Seit bald 20 Jahren ist es öffentlich nachlesbar, daß die Verträge mit den 3 Westmächten fortbestehen
- logisch, daß die mit den 4 Mächten wegfallen können, nachdem sich der Westen die DDR einverleibt hat. Es hat sich damit grundsätzlich seit Nov. 1918 => 1945 … 1952 ( 54 / 55 ) nichts geändert.

Also ist wohl davon auszugehen, daß im Ausnahmerecht regiert wird (Notstandsklauseln)… damals wie heute … evtl. schon seit Juni 1849, spätestens jedoch seit 9.11.1918
- d.h. seit Nov. 1918 besteht nur ein Waffenstillstand ( niemand war berechtigt, Versaille zu zeichnen )

Vlt. ist es wie bei einem Zwiebelmodell: Staatskonkurse führten zum staatlichen / rechtlichen Handeln im commercial law, die kriegerische Unterwerfung von Staaten, die nicht konkurs waren, führte für alle zum Regieren im Ausnahmerecht - die Staaten als VRS liegen auf einer tiefe(re)n Schicht ( nur Verfas­sungs­staaten sind Rechtsstaaten )! So „arbeitet“ wohl jeder, den wir als „Beamte“ oder „Angestellte(r) im öf­fent­lichen Dienst“ antreffen ( da auch diese Begriffe nicht geschützt sind ) für die Corporation: die juristische Person, welche im commercial law agiert.

Wir adressieren durch diese Angestellten die juristische Unternehmung und nicht das Völkerrechts­sub­jekt - zu diesem dringen wir auf dem üblichen / uns zugänglichen Weg nicht durch - und adressieren damit falsch = wirkungslos ( hundert Meter an der Zielscheibe vorbei ).

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es die ursprünglichen Gebietskör­per­schaften des jeweiligen Stammes / Völkergemeinschaft mit dem Lebens- und ihrem Schutzraum ( ius gentium ) nicht mehr gibt
- die Frage lautet demzufolge: wie lassen wir die zum Heulen bringenden Schichten hinter uns ?
Ich denke, daß die Paulskirchenverfassung das Schälmesser unserer Willensakte ist !

Das BVerfG hat in einer Entscheidung klar zum Ausdruck gebracht, daß der 2 + 4 Vertrag die Verträge zwischen der BRD und Drei Mächten nicht berührt.

http://www.documentarchiv.de Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954

Artikel 2

Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder inne gehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließ­lich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

=> ein Friedensvertrag ist abzuschließen - zumindest mit den 3 Mächten
=> die Drei Mächte behalten ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Deutschland als Ganzes
=> Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung

Damit kann eben der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" kein Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland sein, da dies ja weder die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte, sondern nur die der 4 Mächte berührt und sich nicht auf Deutschland als Ganzes bezieht => 12. September 1990

Was ist nun das sog. vereinte Deutschland, welches nach Artikel 7 (2) Das vereinte Deutschland seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat ?

Es gab keine Wiedervereinigung Deutschland als Ganzes ( geht bis Königsberg ).

Pol - Tatsache ist: Deutschland ist Deutschland als Ganzes, in den Grenzen vom Juli 1914
Gegenpol - Lug und Betrug BRD Politiker und ausländischer Machthaber => Illusion gegen Deutsche:

Deutschland als Ganzes ist niemals das Land in den Grenzen von 31.12.1939 oder vom September 1938.

Deutschland als Ganzes ist weder die BRD von das vereinte Deutschland. Die BRD Regierung ist nicht Inhaber, sondern „das [gesamte] deutsche Volk selbst ist Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts ... bis zu dem Zeitpunkt gewahrt bleiben soll, in dem ihm die freie Ausübung dieses Rechts ermöglicht wird“ (C. II. I. d. cc.). <> Prof. E. Röper Juni 1988 S. 496

<= dieses Selbstbestimmungsrecht war auch 1988 und ebenso wenig heute gegeben !

Irreführung durch Nicht - Rechtssubjekte

das positive Recht ist eine Spielart des römischen Rechts; daher sind Rechtsgelehrte wie Ulpian und Cicero >de officiis< relevant ----- auch wenn im heutigen Verständnis manches variiert werden muß, wie Sklavenhaltung.

Bezogen auf die physische Existenz gewährt das ius naturae immanente Rechte.

Diese immanente Rechte hat nicht nur jedes Lebewesen ( einschließlich dem Menschen ), sondern auch Mutter Erde, da durch ihre Vernichtung auch die Lebens- und Existenzgrundlage der Rechteinhaber verloren geht.

So sollte man sagen: das Leben an sich sowie Gaia, Mutter Erde, stehen synonym für ius naturae.

Alles was gegen das natürliche Recht verstößt, stellt sich gegen alles Leben, jedwede Existenz und ist damit undurchführbar ( nichtig ) - durch das höhere Recht des überpositiven natürlichen Rechts.

Die Menschen haben sich in verschiedene Völker - Gemeinschaften ( bspw. als Stämme ) zusammen gefunden.
Diese Völker - Gemeinschaften heißen im römischen gentes ( franz. „des gens“ = Leute / Menschen).
Das ius civil Recht im Romanum Imperium wurde nur auf die civitas ( civitates = „Bürgerschaft“ / Civitas maxima = Weltgemeinschaft ), die römischen Bürger angewandt ( dieses ius civil kennen wir als BGB ).

Das Recht der Völker allgemein ist das ius gentium: das Völkergemeinrecht …
… woraus sich dann das nicht - identische Völkerrecht ( als zwischenstaatliches Recht ) entwickelte.
Vor Cicero wurde vielfach ius naturae und ius gentium synonym verwandt
Die griechischen Stadtstaaten und ihre zugehörige Bevölkerung populi wurde polis genannt - welches wir heute in Anlehnung als Staatsangehörigkeit definieren.

So haben wir hier 3 Rechtsebenen / -bereiche unterhalb der höchsten Rechtsebenen: ius divina, ius aeterna
> das überpositive natürliche Recht: ius naturae für alles Leben und der Gentes mit dem ius gentium
> das römische Recht: ius civil => civitas, dem ursprünglich römischen Bürgerrecht
> das neuzeitliche positive Recht: Staatsangehörigkeit <= polis - davon leitet sich unser Begriff "Politik" ab

Palandt BGB „die Rechtsfähigkeit wird dem Menschen nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.“
Diese Aussage repräsentiert obige Wahrheit der immanenten Rechte aus dem ius naturae und ius gentium, welche jedwedem positiven Recht vorgehen.

Wenn wir nun das römische oder positive Recht betrachten: wer kann Recht setzen ?
Wer hat die Vollmacht / Befugnis der Rechtsetzung ?

Uns wird vorgegaukelt, daß die Illusion ( Fiktion im Recht ) einer sog. demokratisch gewählten Volksvertretung diese „Kraft Ihres Amtes“ hätte. Wie nur der Meister dem Gesellen oder Lehrling seine Fähigkeiten bescheinigen kann, so benötigt die „handelnde“ Rechtsebene ihre Schaffung aus der (zu ihr) höheren Rechtsebene.

Die Ebene des ius naturae hat sich aus dem ius divina entwickelt … und dieses wiederum aus dem lex aeterna.

Kein positives Recht als römisches oder objektives Recht ist ohne den Rückhalt seiner Schöpfungsebene, dem ius naturae ( und diese nur wieder in der Einhaltung aller Gebote von ius divina und lex aeterna ) möglich, hand­lungsfähig oder gar anwendbar; zudem bedeutet dies nicht, daß die Ebene des römischen oder positiven Rechts sich verselbständigen kann und selbst anzuwendende Gesetze erschaffen darf - dies bleibt der überge­ordneten Ebene vorbehalten. Die Rechtsfähigkeit steht allein beim Menschen; also hat auch nur dieser die Befugnis der Rechtsetzung; der Mensch ist idR Teil einer Familie … all dies nun wieder Teil eines Stammes: der Gentes.

Auszug aus dem Buch von Dr. Moritz Voigt „Das jus naturale, aequum et bonum und jus gentium“ der Römer
1858: Die Gemeingültigkeit des Völkerrechts für alle Menschen und alle gentes. Der Mensch ist damit nicht nur Träger und Teilhaber des jus gentium, der Einzelne ( das Individuum ) ist unmittelbares charakteristisches Rechtssubjekt für das jus gentium. Daher sind nur und ausschließlich die gentes ( aber nicht die populi ), die Völkerfamilien als Subjekte und Träger, die constituierenden Subjekte solchen Rechts, welches sich auf alle gentes und Menschen erstreckt __ Zitat Ende __

Somit ist allein die Versammlung aller Menschen ihrer jeweiligen Familie / der gesamten Gentes „Völkerfamilien“ zur allgemein - gültigen Rechtsetzung befugt; solch eine Versammlung nennt man heute noch Ting (Thing > Konsensdemokratie) & ihre Beschlußfindung - welcher nur im Konsens Sinn macht - Volksentscheid.

Was machen dann die Parlamente ( EU / Landes P. ): Irreführung, da sie als Nicht - Rechtssubjekte den Gentes vorgaukeln, daß sie Gesetze aufgrund ihrer Befugnis beschlossen hätten <=> Illusion durch eine Illusion, denn die Fiktion positives Recht mit ihrer inexistenten Staatsangehörig­keit und Parlamenten kennt nur die artificial Entitäten: natürliche / juristische Person. Wie sollen dann Personen / Beamten aus der populi durch ihre civitas befugt werden können, Pamphlete als sog. Gesetze zu erlassen, welche dann noch dazu Menschen / gentes binden soll ? Unmöglich - denn Rechtsetzung inkl. dem canonischen Recht bleibt exklusiv bei den Menschen !

Auszug aus dem Text von Stuart Elden: Entstehung des Territorium ___ Zitat Anfang __ Jean-Jacques Rousseau schrieb in seinem 2. Diskurs 1755: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. ...“ „Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.“

Territorium als Territorialität, also Gebietsherrschaft oder als ein abgesteckter Raum, das heißt als Raum unter der Herrschaft einer bestimmten Gruppe. Anthony Giddens: Der Staat als begrenzter Machtcontainer, der Herrschaft über das ausübt, was sich innerhalb seiner Grenzen befindet. Der Franzose Jean Gottmann "La Politique des États et leur Géographie": "der Staat kann ohne seine räumliche Definition, sein Staatsgebiet, nicht verstanden werden."

Bedeutungsgehalt von Territorium als eine Eigentumsbeziehung: Grundbesitz und Gebiets(-herrschaft)
Der französische Autor Paul Alliès, 1980 - die ‚Erfindung des Territoriums‘ –: „Territorium scheint immer mit der Bestimmung des Staates verknüpft; und zwar verleiht es dem Staat seine physische Grundlage.

494 die Zwei-Schwerter-Theorie durch Papst Gelasius I.: die geistliche, ewige Macht über die Seelen der Menschen sei den Päpsten gegeben und die endliche/weltliche Macht den politischen Akteuren als Sachwalter der Kirche ( Die untergeordnete Macht der Königreiche im Verhältnis zur universellen Macht des Papstes und des Kaisers ). Wie verhält sich damit das Recht des Kaiserreichs zum Recht der Kirche - dieses bezieht sich auf Besitzverhältnisse, auf Fragen des Eigentumsrechts: “Herrschaft ist etwas, dass der Person des sie Besitzenden [domini] innewohnt, aber sie erstreckt sich auf das Besessene. Ähnlich gründet Rechtsprechung auf einem Amt [oficio] und in der Person, die das Amt inne hat, aber erstreckt sich auf ein Territorium. Sie ist daher nicht eine Qualität des Territoriums sondern der Person.” (Bartolus von Saxoferrato [1314-57], on Digest II.1.1)

Rechtsprechung knüpft Bartolus ausdrücklich an das Gebiet, über das sich die Rechtsprechung erstreckt - nicht an die Subjekte der Rechtsprechung, also die Bürger. “Territorium leitet sich von dem Begriff ‚in Angst versetzen, terrorisieren‘ [terrere: erschrecken ] her [Digest L. 16. 239 § 8] und solange eine Armee an einem Ort Angst und Schrecken verbreitet, kann ein dort verübtes Vergehen von ihren Autoritäten in gleicher Weise geahndet werden, als wäre es in der Heimat verübt worden.” (Bartolus, on Codex I.4, gloss, §46

Diese Definition beinhaltet einen de-facto-Transfer der Rechtshoheit auf den Belagerer eines bestimmten Ortes. Wer einen Ort belagert hat, kann dort auch Recht setzen <<< gegebene Situation nicht nur in der BRD, sondern vermutlich überall wo amerikanische oder russische Truppen stationiert sind !! Dieser faktische Transfer der Rechtshoheit wurde schriftlich am 5. Juni 1945 ( Berliner Deklaration ) durch die AHK den Deutschen mit­geteilt. Zu beachten das BVerfG hat zweifelsfrei festgelegt, daß der 2 + 4 Vertrag nichts an den Abkommen mit den 3 Mächten ändert - diese bestehen also fort >>>

Bartolus bezieht sich auf Pomponius, zweites Jahrhundert zur Zeit Kaiser Hadrians: “Das Territorium ist die Gesamtheit der Ländereien innerhalb der Grenzen einer Bürgerschaft [Territorium est universitas agrorum intra fines cuiusque civitatis]; was so genannt wird, weil der Vorsteher eines Ortes innerhalb dieser Grenzen das Recht hat zu terrorisieren, das heißt vor Gericht zu rufen [quod ab eo dictum quidam aiunt, quod magistratis eius loci intra eos fine terrendi, il est summouendi ius habent]”. (Pomponius, Manual, in Digest L.16.239)
§2 Als Territorium der Provinz bezeichne ich den Bereich, innerhalb dessen Grenzen ihre Rechte ausgeübt werden.“ (Johannes Althusius´ "Politica" , 2003, 82; §1-2) „Als Territorium des Reichs in denen das Reichs­recht ausgeübt wird.“ “Der Souverän ist derjenige, der Herr über ein Territorium ist.” (Leibniz, 1677) Machiavelli beschäftigte sich mit der Person des Fürsten. Daher operierte Machiavelli nicht mit dem Wort territorio, dem Territorium als Objekt der Politik. __ Zitat Ende __

Daher hat Prof. E. Röper absolut recht, daß die BRD weder Deutschland ist, noch für die Deutschen abschlie­ßend sprechen kann oder den Bewohnern gar eine Staatsangehörig­keit verpassen kann, da die BRD nicht Deutschland als Ganzes ist. D.h. der (Rechts)Raum ist Deutschland als Ganzes - die BRD hat nur Terror aber kein Territorium. Neben der Ethik, der Würde und den Tugenden gilt seit altersher: aequitas et bona fides: Gerechtigkeit sowie Treu und Glauben ( wörtlich Billigkeit und [im] guten Glauben [Vertrauen] ).

wiki/Georges_Scelle Zentrales Element seiner Rechtsphilosophie war die Solidarität zwischen individuellen Menschen, die er als Basis des Rechts, der Gesellschaft sowie der staatlichen und internationalen Ordnung betrachtete. Das Recht verbindet Ethik und Macht. Das positive Recht, ebenso wie das sich aus gesellschaft­lichen Notwendigkeiten ergebende „objektive Recht“ (droit objectif) ist vom vernunftbasierten und unverän­derlichen Naturrecht abzugrenzen. Das einzig „echte“ Rechtssubjekt ist das mit Freiheiten und Grundrechten ausgestattete Individuum. Kern der Rechtsphilosophie von Georges Scelle ist das naturrechtlich-soziologische Völkerrecht, mit der ausschließlichen Rolle von Individuen als Rechtssubjekte des Völkerrechts, anstelle der vorherrschenden Auffassung von Staaten als gegebene völkerrechtliche Primärsubjekte __ Zitat Ende __

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23004/treu-und-glauben Bundeszentrale für politische Bildung / Bonn
Treu und Glauben (good faith) bona fides ( in allen Rechtsordnungen inkl. dem Völkerrecht „zu Hause“ )
Rechtsgrundsatz, wonach von jedem ein Verhalten gefordert wird, das von redlich und anständig denkenden Menschen unter den gegebenen Umständen an den Tag gelegt würde. Darüber hinaus ist durch Lehre und Rechtsprechung Treu und Glauben ein allgemeines Prinzip unserer Rechtsordnung. Es verbietet die mißbräuch­liche Ausnutzung formaler Rechtsstellung (v. a. Verbot der Schikane) und begründet schon mit dem Eintritt in Vertragsverhandlungen ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis. Einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben hat das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen; dieser steht der Rechtswirksamkeit der entsprechenden Handlung oder Erklärung entgegen. __ Zitat Ende __

Wenn wir nun in der Unwissenheit gehalten werden, damit unwillentlich viele Fehler machen und damit auch sehr viele Restriktionen vom System erfahren, dann ist dies unvereinbar mit >bona fides< sondern die system­seitige Herbeiführung und mißbräuchliche Ausnutzung (§138/§226 BGB §263 StGB) der Menschen auf ihrem Territorium - sie fahren mit ihrem Terror fort, trotz Rechtsunwirksamkeit all ihrer Handlungen.

Zitat: Das Ganze ist ein Geschäft und nichts weiter als ein Geschäft, alles in dieser Welt ist im Vertragsrecht, auch unser Justizapparat:
Interview in der RRRedaktion.
Daß dieses System gut für den Menschen sei …. fragt mal die Millionen im Krieg ermordeten ! Wir wissen: jedes Lebewesen hat nach iura divina immanente Rechte. Diese immanenten Rechte werden aber nicht im Handelsrecht ( mir wurde am Tel gesagt, daß dazu ein Kurs im Juni beginnen soll ) sondern nur im natürlichen Recht oder in den höchsten Rechtsebenen gewahrt. 

De L'esprit des Loix Vom Geist der Gesetze von Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
 6. Kapitel Echter Ursprung des Rechts der Sklaverei
Es ist nun an dem, den echten Ursprung des Rechts der Sklaverei aufzusuchen. Es muß auf der Natur derDinge beruhen. Wir wollen sehen, ob es sich in gewissen Fällen daraus ergibt. Unter jeder despotischen Regierung verkauft man sich mit großer Unbedenklichkeit: die politische Sklaverei macht hier in gewissem Sinn die wirtschaftliche Freiheit zunichte.

In Sumatra versuchen alle, sich zu verkaufen. Einige der höchsten Adligen besitzen nicht weniger als 1000 Sklaven, die ihrerseits die größten Kaufherrn sind und auch wieder viele Sklaven unter sich haben, die wiedewrum weitere Sklaven besitzen. Man beerbt sie und läßt sie Handelsgeschäfte betreiben. Die freien Männer sind in diesen Staaten der Regierung gegenüber zu schwach und versuchen Sklaven der Leute zu werden, welche die Regierung tyrannisieren.

Das ist der rechtmäßige Ursprung und die vernunftmäße Erklärung jenes sehr sanften Rechts der Sklaverei, das in einigen Ländern zu finden ist. Es muß sanft sein, denn es stützt sich auf die freie Wahl eines Mannes, der zu seinem eigenen Nutzen einen Herrn über sich stellt. Zwischen beiden Teilen kommt so eine wechselseitige Konvention zustande.

Unter Bezugnahme zu den Ausführungen auf http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/gesellschaftsvertrag.htm - ein Grundgesetz ist niemals eine Verfassung, da es auf dem Artikel 43 der Internationalen Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs beruht .... -- wird ja die Frage gestellt: wozu Wahlen ?

Die Antwort - unter Bezugnahme zu De L'esprit des Loix Vom Geist der Gesetze von Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesqui­eu ist einfach: das Volk, die Wahlgänger schreiten zur freien Wahl, um zu ihrem eigenen Nutzen einen Herrn über sich zu stellen (zwischen beiden Teilen kommt so eine wechselseitige Konvention) - deshalb wurde in den Siebzigern in der Schweiz das Frauenwahlrecht eingeführt. Warum also soll irgendeine Landtags- oder Bundestagswahl etwas verändern ? Es wird ja nur eine minimale Variation herbeigeführt - die Konvention aus Sklave <=> Herr bleibt erhalten ( repräsentative Demokratie ) - eine Wahl kann daher und darf bzgl. dem freien / freiwilligen Sklavenverhältnis nichts ändern. Das Kreuz ( daher ist auch nicht wirklich relevant, ob man Deutscher ist, PerSo Inhaber, aber Zugereister .. Südländer ) sagt nur: "ich Sklave wähle heute meinen Herrn aus dem reichhaltigen Angebot (alle politischen Parteien), denn mehr kann ich nicht tun, da ich Sklave bin und bleibe(n will). Damit erklärt sich auch die Fortführung der aus der Monarchie kommenden Autokratie

Der gordische Knoten: Name

Beginnen wir vorgeburtlich: die Eltern überlegen sich einen Vornamen für das Kind. Es ist mit Bußgeld bewehrt, die Geburt des Kindes nicht beim Standesamt anzuzeigen.

Allgemein wird davon ausgegangen, daß damit dem Kind eine Person gleichen Namens zur Seite gestellt wird, da ein juristisches Konstrukt namens Staat nicht mit Menschen interagieren kann.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/news.htm

Palandt BGB

 

 

 

 

aus dem BGB von 1900

Vielfach wird auch das Handelsgesetzbuch HGB Ausfertigungsdatum: 10.05.1897
Dritter Abschnitt Handelsfirma zitiert:
§ 17 (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt & die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Wie schon früher mitgeteilt: Rechtsfähigkeit ist die Falle - denn sie führt zum Recht- und Normunterworfenen.

 

BGB §12 im Palandt

 

 

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über Personalausweise

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen. (2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen, ……………..

§ 9 Ausstellung des Ausweises
(1) Personalausweise und vorläufige Personalausweise werden auf Antrag für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt.

GG Art 116  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist .. , wer die deutsche Staatsangehörig­keit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehe­gatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. 12. 1937 Aufnahme gefunden hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 Stand: 11.10.2016

§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

§ 30 (1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.

Zitat Heft 12 Seite 496 Juni 1988 „die öffentliche Verwaltung“ Prof. E. Röper, Bremen

II. Westintegration versus Wiedervereinigung
1. Kein Verfügungsrecht der Bundesrepublik über Deutschland und die gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit

Die Bundesrepublik mag politisch für Deutschland sprechen. Sie ist aber nicht Deutschland und ihre Organe können mangels Gebietshoheit über den rechtlich fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen, das nicht untergegangene, aber handlungs­unfähige Deutschland also nicht durch eigenes Handeln berechtigen, verpflichten oder gestalten. Das betrifft ebenso die (gesamtdeutsche) Staatsangehörigkeit als einem auf Deutschland als ganzes bezogenen wesentlichen Rechtsinstitut, wie auch dieses selbst. „Das deutsche Volk“, nicht die Bevölkerung (in) BRD oder DDR, ist „Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts. Da „das deutsche Volk“ als zu Deutschland als ganzem gehöriges Staatsvolk konstitutives Element dieses Staates und nicht letztes Überbleibsel einer rechtlich nicht mehr existenten Größe ist, die Staatsangehörigkeit aber das Rechtsband zwischen Individuum und Staat bildet, wodurch es dessen Personalhoheit unterliegt, gleich ob es sich im Staatsgebiet aufhält, folgt daraus auch die Unaufgebbarkeit von Deutschland als ganzem als der Bezugsgröße. Aus den alliierten Vorbehaltsrechten gegenüber dem fortbestehenden (Gesamt-)Deutschland, ergibt sich nicht nur der Fortbestand Deutschlands. __ Zitat Ende __

Da die Bundesrepublik nicht Deutschland ist, können ihre Organe mangels Gebiets­hoheit über den fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen; dabei ist nur das deutsche Volk Träger des Selbstbestimmungsrechts. Da das deutsche Volk zu Deutschland als Ganzem gehöriges Staatsvolk ist, ist das Volk damals wie heute, schon immer der originäre pouvoir constituant !
Nachdem die Staatsangehörig­keit das einzige Rechtsband zwischen Individuum und Staat ist, kann der deklaratorische Staatsangehörigkeitsausweis nur die Personalhoheit von Deutschland als Ganzem ( das ursprüngliche Völkerrechtssubjekt ! ) belegen und beweist gleichzeitig, daß die BR weder eine Staatsangehörigkeit noch eine Personal­hoheit oder sonstige Befugnisse gegenüber Deutschen hat. Auch eine Gebietshoheit besteht nicht, da zum Einen der Art. 23 a.F. 1990 gelöscht wurde und zum Anderen es dazu eines originären Völkerrechtssubjektes auch nach G. Jellinek - als vom Volk als pouvoir constituant konstituierten Verfassungsstaates - bedarf.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/staatenlose.htm

Der Staatsangehörigkeitsausweis für Nichtzugewanderte stellt rein deklaratorisch fest, daß in die bestehenden Rechte aus der eigenen Ahnenreihe eingetreten wird. Er kann keine neuen Rechts­folgen schaffen, da die Bundesrepublik keine Staatsangehörig­keit de­finieren kann ( eine Folge der BVerGE, Teso-Beschluß 1987 ) und somit weder über eine eigene Staatsangehörig­keit verfügt, noch über bundesrepublikanische Staatsangehörige. Für Menschen anderer / gewechselter Staatsangehörigkeit ist der Staatsangehörigkeitsausweis nur mehr der Heimatschein!

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/doc_txt/teso-bverfg1987.txt

Resümee: Namensrecht: BGB §12 und EG BGB Artikel 5 - und damit des staatlichen Zugriffs -
bedarf der Staatsangehörigkeit und diese eines Staates als Völkerrechtssubjekt und nicht
nur als juristische Person.

Die Staatsangehörigkeit ist das einzige Rechtsband zwischen Individuum und Staat !

==> also: durch den Namen wird man eine Funktionseinheit, ein Staatsorgan.

Staatsorgan - wiki/Organ_(Recht) Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Juristische Personen und Personenvereinigungen sind zwar den natürlichen Personen gleichgestellte Rechtssubjekte, können jedoch nicht als solche am Rechtsverkehr teilnehmen. Auch der Staat als solcher kann wie jede juristische Person nicht handeln; hierfür benötigt er Organe. Das Organ einer untergeordneten Körper­schaft wird als Behörde oder Amt bezeichnet. Vom jeweiligen Organ zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter). Völkerrechtliche Organe sind die zur Vertretung eines Staates gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten (Staaten oder internationale Organisationen) befugten Personen, also das Staatsoberhaupt, die Regierung, die Diplomaten und die Konsuln. Die Amtshaftung (Haftung der Gebiets­körperschaften) ist die finanzielle Haftung des Staats für Schäden, die ein Organwalter schuldhaft zugefügt hat. Diese Haftung trifft zunächst den Beamten selbst (§ 839 Abs. 1 BGB), doch tritt nach Art. 34 Satz 1 GG der Staat mit befreiender Wirkung für den Beamten ein und haftet im Außenverhältnis allein.

Gemäß der Literatur, welche Sonja zur Zeit liest, ist das Staatsvolk ein Staatsorgan - nach meiner Einschätzung wird durch den Namen die Funktionseinheit - hier Staatsorgan - definiert.

Beispiele für die Funktionseinheit - hier des Staatsorgans - finden wir in der Präambel & Art. 1
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

das Deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk Die Grundrechte Art 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletz­lichen und unveräußerlichen Menschenrechten ...

Nur im Art 146 Dieses GG, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt
ist von einem Volk und nicht von einer Funktionseinheit / Staatsorgan die Rede.

Das Deutsche Volk ist die als Staatsorgan benannte, handelnde Funktionseinheit „Staatsvolk“ für die juristi­sche Person Staat. Dieses Organ „Staatsvolk“ handelt im rechtlichen Sinne für die juris­tische Person und Personenvereinigung : Bundesrepu­blik Deutschland, weil diese nicht im natür­li­chen Sinne handeln kann - denn der Staat, wie jede juris­tische Person, kann als solche nicht han­deln - hierfür benötigt der Staat Organe - das Staatsorgan namens Staatsvolk: II. Der Bund und die Länder Art 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Recht­spre­chung ausgeübt.

Das Organ der untergeordneten Körperschaft wird als Behörde oder Amt bezeichnet, übergeordnet finden wir das Staatsvolk namens Deutsches Volk. Da vom jeweiligen Organ die Person, die in ihm als Organwalter tätig wird, zu unterscheiden ist, benötigt die BR in D eben die Personen, welche durch EG BGB Art. 10: (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört mittels ihrem Namen dem Staat anzugehören hat, ansonsten ist die BR in D handlungsunfähig.

Nachdem die Person durch den Namen dem Staat unterliegt ( ich spreche NICHT vom Staatsorgan Deutsches Volk, sondern dem Einzelnen ), übernimmt der Staat die finanzielle Haftung für Schäden, welche die Person respektive das Staatsvolk als Organwalter jemanden im Außenverhältnis schuld­haft zufügt. Auf diesem Wege ist das Deutsche Volk durch die Haftungsübernahme der BR in D (im treuhänderischen Auftrag der Alliierten) gleich Sklaven dieser Treuhandverwaltung unterworfen wor­den; die Befreiung ist nur für das Nicht - Staatsvolk deutsches Volk (Rasse) im Art. 146 vorgesehen.

Leider wissen die Deutschen nicht, daß sie als Person (analog zum codex iuris canonici) zum Organ (walter) der BR in D als Staatsvolk Deutsches Volk (im alten Perso wurden die Namen korrekt geschrieben, nur das DEUTSCH komplett groß => Teil des Organs Dt. Volk) mit der Geb.urkunde pfandrechtlich haftend geführt werden
      und so den handlungsfähigen Fortbestand der BR in D >durch Wahlen< sichern.

 

Die Staatsangehörigkeit ist das einzige Rechtsband zwischen Individuum und Staat !

 

Betrachten wir mal weitere Namensgebungen:
 


Thora

Wir finden in diesen Büchern Namensgebungen: Gott, Allah, Jehova / JHWH

Nach diesen Daten ist Gott ein Gattungsname
( z.B.: nordische Götter: Odin, Thor, Tyr, Loki, … )

Keiner dieser Götter ( Gott, Allah, Jehova ) hat je bekannterweise ein / Ihr Namensrecht eingefordert; damit können die Heiligen Schriften als Namenspapier angesehen werden, da
sie auf deren Order ausgestellte Beweisurkunden als Träger von Forderungsrechten ( an der menschlichen Seele und dem „Recht“ des jüngsten Gerichts: über die Menschen Gericht abhalten zu dürfen ) sein sollen.

Ansonsten verweist Allah, Jehova sowie die nordischen Götter: Odin, …… auf spezifische Einzel­wesen, kennzeichnend durch ihre Eigen(=Personen?)namen.

Wer definiert im Diesseits diese jenseitigen Forderungsrechte ? - der Typ mit dem „roten Telefon“ - also Papst & Co. Sein Interessenverband: römisch - katholische Priesterschaft definiert mit dem obersten Gesetzbuch Heilige Schrift was gut & böse, recht & unrecht ( CiC ) ist …… ob wir das wollen ( Adam => zu dt. Mensch ), wird nie gefragt:  Aus „Hexen - Hebammen Verfolgung“
ISBN Nr. 0720-0579 Ottmar Lattorf, Mannsfelder Straße 17, 50968 Köln Telefon: 0221/34 11 8

Unterstützung von Prof. Bernd Senf zu dem Thema Hexenverfolgung
Auch den „Indianern“ Amerikas wurde an jedem Strand feierlich folgende frohe Botschaft, die sog. "Konquistadorenproklamation", vorgelesen: "Gott der Herr hat dem Petrus und seinen Nachfolgern die Gewalt über alle Völker der Erde übertragen, so daß alle Menschen den Nachfolgern Petri gehorchen müssen. Nun hat einer dieser Päpste die neuentdeckten Inseln und Länder (Amerikas) mit allem was es darauf gibt, den spanischen Königen zum Geschenk gemacht, so daß also ihre Majestäten Kraft jener Schenkung Könige und Herren dieser Inseln und des Festlands sind. Ihr werdet nunmehr aufgefordert, die heilige Kirche als Herrin und Gebieterin der ganzen Welt anzuerkennen und dem spanischen Könige als eurem neuen Herrn zu huldigen. Andernfalls werden wir mit Gottes Hilfe gewaltsam gegen euch vorgehen und euch unter das Joch der Kirche und des Königs zwingen. Wir werden euch euer Eigentum nehmen und euch, eure Frauen und Kinder zu Sklaven machen. Zugleich erklären wir feierlich, daß nur ihr an dem Blut und an dem Unheil schuld seid, daß dann über euch kommen wird."

Im Jahr 1184 führte Papst Lucius III gegen die "Häretiker" die bischhöfliche Inquisition ein. Zu den bis dahin geltenden Anklageprozesse waren nun Strafverfahren möglich, in denen die Richter geheim und ohne öffentliche oder private Klage "von Amts wegen" ermitteln konnten.

Dieses spezielle Verfahren wurde 1215 gegen die Albigenser, auch eine "Sekte", angewendet. Tausende wurden umgebracht, auch Frauen und Kinder. Weil man befürchte, daß es vielleicht auch anderswo noch freidenkende Abtrünnige gab, wurde 1232 die päpstliche Inquisition eingeführt und verfeinert: „Die Denunzianten blieben dem Angeklagten unbekannt. Die Angezeigten wurden von der Inquisition vorgeladen und sofort verhaftet. Verteidiger wurden in Inquisitionsprozessen nicht zugelassen. Papst Innozenz IV erlaubte (von 1252) die Anwendung der Folter.“

Das Wort "Hexe" leitet sich aus dem altdeutschen "Hagazussa," die Zaunreiterin ab. Gemeint sind die Reiterinnen des Zaunes zwischen den Welten; die Experten für das Diesseits, mit Antennen für das Jenseits, Kräuterkundige, die mit ihrem Wissen und Gespür für die Kräfte der Pflanzen
Alles was wir heute im sozialen Zusammenleben als die emotionale Kluft zwischen Mann und Frau, vorfinden,... all das geht auf Maßnahmen zurück, die der Hexenhammer gewollt hat. Der Hexenhammer (Autoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris (Kramer)) war eins der sexualpolitisch bedeutsamsten Bücher des Abendlandes.

von Gernot L. Geise Der Teufel war in der vorchristlichen Zeit... ....durchaus keine fiktive Person, sondern ein realer Mensch. Der „Teufel“ war vor der Zwangschristianiserung offenbar ein durchaus ehrbarer Beruf gewesen, wie neuere Forschungen zeigen konnten. Der Teufel war in der vorchristlichen Gemeinschaften zuständig für die Unterhaltung des keltischen Nachrichtensystems, in dem er all „Hellmann“ oder „Loh­mann“ tätig war. Der Teufel (von mittelhochdeutsch „tiuvel“, tievel = Waldleute !) lebt im Bereich seiner Signalstation - der Helle (Hölle). Seine Aufgabe bestand darin, Nachrichten von anderen Hellplätzen zu empfangen und weiterzusenden. Im Falle eines feindlichen Angriffs entzündete er die Alarmfeuer (er „blies in die Ludren, d.h. in die Lohe) und warnte auf diese Weise die Bevölkerung. Daneben erfüllte der Teufel eine weitere, höchst wichtige, aber unbeliebte Aufgabe, die niemand gerne erledigte: Er verbrannte die Toten (aber niemals Lebende!). Durch diese Tätigkeit war der Teufel ein Außenseiter der Gesellschaft und kam so gut wie nie mit der Bevölkerung zusammen. Er lebte im Tabu-Gebiet des „Unlandes“. Bedingt durch die andauernde Arbeit am offenen (Signal - und Krematoriums-) Feuer stank er wie der Köhler und sah auch von seiner Erscheinung her nicht gerade einladend aus. Da er für die Bevölkerung lebensnotwendige Aufgaben erfüllte, mußte er von ihnen mit Nahrungsmitteln und anderen Lebensnotwendigen versorgt werden. Diese Abgaben legten die Dorfbewohner am Rande des Tabugebietes an bestimmten Stellen („Opfersteine“), von wo sie sich der Teufel dann holte.... aus: „Der Ursprung der Hexen“ in Tattva Viveka Nr. 8 ___ Zitat Ende ____

Die sog. 2 Schwerterlehre überträgt das weltliche Schwert auf König, Kaiser und Beamte, welche dieses nach dem Willen von Pappa & Co. als Vikar ( zu dt. Statthalter Gottes / Jesus ) - nicht nur gegen getaufte Christen, welche durch die Taufe zur Person wurden - anzuwenden haben.

Wo liegt der Ursprung des Übels ?
In der Abartigkeit der Personifikation des unendlichen Seins als Gott, Jehova, Allah, … - durch die Priesterkaste ( zuvor waren es Götter wie Amon Ra als Amen, Baal, Marduk, Enlil, Enki etc. ) zur Maximie­rung ihres Macht- und Gewinnstrebens ( größter Grundbesitzer was / ist die Kirche !! ).

So habe ich bereits mehrfach auf Prof. Albrecht verwiesen, der die juristische Person des Staates 1836 ( offiziell ?) einführte - bis dahin war der einzige Souverän: der König / Kaiser und immer subjektidentisch mit dem Staat.

Ein Eigenname kann nun neben der juristischen Person ( des Staates, der grundsätz­lich nicht real anfaßbar ist ) auch jedwede Firma / Handelsbezeichnung sein, wie bspw.:
Jehova, Allah - nichts anderes wie das Waschmittel OMO ?
Jede Kirche ein „Waschsalon“ des Papstes ? - damit Eure Seelen rein werden ?
Dabei gibt sich der Bischof, welcher Papst wird, einen neuen Eigennamen – um berechtigt für die juristische Person mit dem Eigennamen Gott …… handeln zu können ( das menschliche Sein mit seinem Menschennamen abgelegt ).

Vergleichen wir einmal:
 

Vikar Christi: der Papst
beschreibt sich selbst durch den neuen Namen

{ } das unbeschreibbare unendliche Sein wird zum bekannten benann­ten Person Gott der Priester { } das Seinswesen als untrennbarer Teil des ∞ Seins in seiner menschlichen Ausprägung
wird zur namentlichen Person

Die unbeschreibliche Selbsterhöhung der Priester(kaste) welche das unbeschreibbare unendliche unbenannte Sein in eine Fiktion, in ein Bildnis ihres Machtstrebens „einfangen“ und sich darüber zum Herrn erheben, indem sie es benennen: einen Namen ( Funktionsnamen, Handelsnamen, .. ) geben.

„Paradies lost“ ist der Name dieses Bildes - es soll den (Erd)Fall Luzifers zeigen - faktisch steht es als Sinnbild für einen Engel auf dem Sturz zur Erde ( Tank leer ?) und dies innerhalb der Atmosphäre.

Jesus in den Armen seines göttlichen Vaters ------ beide 1:1 menschlich.

Wie ja die Sumerer sagen, daß der Homo sapiens sapiens erst durch den „Input“ an Annunaki Genen geschaffen wurde - also biologisch / genetisch und damit vermutlich auch vom Aussehen verwandt ( wie ja Zeus fähig war, mit Menschenfrauen Kinder zu zeugen ).

Nichts unterschiedet uns von diesen Darstellungen der Götter
- nur das, was ihnen zugeordnet ( an Macht & Fähigkeiten ) wird.
 

  Der Name identifiziert die Person
 
 
die natürliche Person
= Mensch

die juristische Person
= Staat / Firma / Produkt

Gott der Religion

Heißt dies dann nicht, daß sich alles Unrecht <> Recht am Namensrecht aufhängen läßt ( wird ) ?

Wer hat Zugriff über das Namensrecht ( der Name ist eine Führungspflicht gegenüber dem Staat ) ?

=> Taufname !!! < der Täufling bekommt den Vornamen der Eltern durch den Taufpriester als
Rufnamen zugewiesen und wird so als Person der Kirche einverleibt (CiC) !

=> staatlicher Name < Zugriff des Staates durch eindeutige Identifikation ( wobei heute dies im
Gericht nicht einmal mehr praktiziert wird: wer da ist, wird verknackt )

===> dazu bedarf es neben einem Rechtstaat und öffentlichem Recht auch eine Staatsangehörigkeit
Wie schon so oft mitgeteilt: die BR in D hat weder öffentliches Recht noch ihr eine bundesrepublikanische Staatsangehörigkeit und als alliierte Verwaltungseinheit ist sie auch kein Rechtstaat.

Nicht umsonst schrieb ich: seit Juni 1849 sind alles bis heute Mandatarstaaten (gewesen).

die Multidimensionalität der Gerichte

http://freiheitistselbstbestimmtesleben.de/rechtskreise_und_ebenen.htm

Auf der nachfolgenden website findet Ihr u.a. die Rechtpyramide, denn wir haben Rechtsebenen, Rechtskreise und Rechtsräume:

Was geschieht nun bei Gericht ? - laut Überlieferung ein Erlaß König Friedrich Wilhelm der I.

Zitat: II. Gestaltung der Amtstracht
1. Als Amtstracht ist eine schwarze Robe zu tragen.
2. An der Robe wird ein schwarzer Besatz getragen. Er besteht bei Richtern, Handelsrichtern und den Vertretern der Staatsanwaltschaft aus Samt, Mitgliedern der Berufsgerichtsbarkeiten für Rechtsanwälte und Notare aus Seide und bei Urkundsbeamten aus Wollstoff.
Und wem haben wir dieses schöne Stück Stoff zu verdanken?
Nun, der Übeltäter war der preußische König Friedrich Wilhelm der I.. Der Berufsstand der Advokaten war ihm unsympatisch. Daher erliess er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten, den sog. Spitzbubenerlaß: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
1849 war die Amtstracht nach einer Rechtsverordnung des Justizministeriums noch mit einem Barret ausgestattet http://www.juristischer-gedankensalat.de/2012/12/18/turchen-no-18-damit-man-die-spitzbuben-schon-von-weitem-erkennt/

Schon in Ägypten trugen die Priester Perücken und eine Tracht Bild: C. Law

Woran erinnert diese Tracht? => an die Priestersoutane

Zitat: Welche Gewänder gibt es in der katholischen Kirche?

Über der Albe trägt der Priester die Stola. Sie hängt über beide Schultern und reicht fast bis auf den Boden. Die Kasel wird bei heiligen Messen getragen. Sie ist ein ärmelloses Messgewand, das Priester und Diakone über der Albe tragen. Der Rauchmantel ersetzt die Kasel bei Anlässen wie Prozessionen, Trauungen und Beerdigungen. Die Soutane wird oft in südlichen Ländern getragen. Priester und Diakone tragen eine schwarze Soutane. Die Soutane wird nur im Alltag vom Zingulum zusammengehalten, nicht aber im Gottes­dienst. Dann dient sie als Talar. Birett heißt eine Art Hut, den Priester und Bischöfe außerhalb des Gottesdienstes tragen. http://www.religionen-entdecken.de/eure_fragen/welche-gewaender-gibt-es-in-der-katholischen-kirche

wiki: Ein Talar ist ein weitärmeliges, knöchellanges Obergewand, das von Professoren, Absolven­ten, Geistlichen und Juristen getragen wird. So wird in Österreich die Robe von Richtern und Anwälten ebenso als Talar bezeichnet wie in Deutschland die Amtstracht von Geistlichen und Rabbinern. Der Talar ist dabei (wie auch die Soutane) Amtskleidung. __ Zitat Ende __

Sowohl die Amtstracht TALAR als auch das Barret / Birett verbindet Priester und Juristen.
Unsere eigene Multidimensionalität besteht in der gröbsten Einteilung 3 Elemente > es sind viel mehr
 

   

Seinswesen

körperloses unendliches Sein
Unsere eigene Multidimensionalität       Mensch manifestiertes materielles physisches Sein
        Person unfreier Sklave als Bürger im positiven R.

In der vorseitigen Rechtpyramide ist natürlich das Seinswesen die ursprüngliche und ultimative Existenz(form) - welche wir immer > auch zeitlos < sind; das manifestiertes materielles physisches Sein endet mit dem Ablegen des menschlichen Körpers. Nur wenn wir in die Gefangenschaft eines Staates kommen bspw. durch Geburt, erzeugt dieser Staat seinen Sklavenkragen ( CQV Act: Treu­hand <> Geburtenbond ) und bezeichnet diesen als Geburt(surkunde) mit dem „Geschenk“ der Rechts­fähigkeit der Person in seinem positiven Recht - sprich der Rechts-/Normunterwerfung.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/thema05.htm

Dabei bricht immer das höhere Recht das niedere. Alles, was im Widerspruch zum Seinswesen steht, ist null und nichtig - damit auch immer Unrecht => damit alles, was der menschlichen Verkörperung angetan wird - und ebenso der artifiziellen Person.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/hijacking.htm
Um dieses „ungefährdet“ durchsetzen zu können, wechseln die Handelnden die Rechtsebenen.

CiC TITEL VIII LEITUNGSGEWALT
Can. 135 — § 1. Die Leitungsgewalt wird unterschieden in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt.
§ 3. Richterliche Gewalt, die Richter oder Richterkollegien besitzen, ist auf die im Recht vorgeschriebene Weise auszuüben und kann nur zur Vornahme von Handlungen für die Vorbereitung eines Dekrets oder Urteils delegiert werden.

Sie wechseln damit in den corpus iudex canonis, denn auch dort ist die richterliche Gewalt definiert.
Niemand sagt mir, welche Rechtsebene Richter oder Anwalt betritt, wenn er seinen Talar überstreift

Gattungsname dient der Bezeichnung einer Art oder Gat­tung vom Dingen, wie Baum, Mensch, Geist …
Der Name Mensch wäre danach ein Gattungsname, welcher ein Ding bezeichnet ……..

wiki/Golem .. handelt es sich um ein aus Lehm gebildetes stummes menschenähnliches Wesen, das oft gewaltige Größe und Kraft besitzt und Aufträge ausführen kann.

Nachdem der durch Priester geschaffene personifizierte Gott: JaHWeH dem Lehnkloß ( Golem => Ding Mensch ) sein Odem eingeblasen hat, wird dieser zur lebendigen Seele.

Beansprucht nun dieser „Gott“ sein Schöpfungsprodukt?
Offenkundig ja, denn die Menschen werden dem jüngsten Gericht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein < Bibel.

Jeder von Ihnen … muss ‚vor dem Richterstuhl des Heiligen Israels erscheinen … und dann müssen sie gemäß dem heiligen Richterspruch Gottes gerichtet werden.‘ (2 Nephi 9:15.) Der Apostel Johannes schrieb: „Auch richtet der Vater niemand, sondern hat das Gericht ganz dem Sohn übertragen.“ (Johannes 5:22.) Der Sohn wiederum wird andere aufrufen, um beim Gericht zu helfen. Die Zwölf, die während seines irdischen Wirkens bei ihm waren, werden die zwölf Stämme Israels richten (siehe Matthäus 19:28; Lukas 22:30). Die nephitischen Zwölf werden die Nephiten und die Lamaniten richten (siehe 1 Nephi 12:9,10; Mormon 3:18,19).

Vom Gesicht Christi kann das Schwert des Gerichtes ausgehen (Offenbarung 1,16 und 2,16), welches in spätmit­telalterlichen Darstellungen durch die Lilie der Gnade auf der anderen Seite ergänzt wird. Matthäus berichtet in seinem Evangelium über das Jüngste Gericht (Weltgericht). Jesus trennt hier als Richter die Gerechten von den Ungerechten: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ Zu den Unge­rechten sagt er jedoch: „ Weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel bestimmt ist!“ und schließt: „Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben..“ (vgl. Mt 25,31–46 EU)

wiki/Höllensturz Daneben hat Höllensturz noch eine dritte Bedeutung: Sie bezieht sich nicht auf die Vertreibung des Teufels und seines Gefolges aus dem Himmel, sondern auf die Verdammung der Sünder beim Jüngsten Gericht. Sie stellt das Gegenstück zur Aufnahme der Gerechten ins Paradies dar.

Fassen wir folgende Zwischen - Erkenntnis zusammen:

Ego cogito ergo sum: jeder von uns ist ein Seinswesen mit bewußtem ICH BIN - Verständnis.

Wir sind untrennbare und damit auch unteilbare lebende natürliche „Einheiten“ des unendlichen Seins, welches gleichzeitig zeitlos Alles was ist, ist.

Wir erinnern uns und gewinnen so Erkenntnisse durch Erkennen ( was ist … der Wahrheit ). Gemäß dem Freien Willens unseres Seins, unseres ICH´s / Ego´s manifestieren wir als materielle physische Wesen in einem menschlichen Körper. Unser Seinswesen ist grenzenlos und unterliegt keine Beschränkungen, auch keinen rechtlichen. Unser Körper unterliegt der Natur: den Naturgesetzen und dem natürlichen Recht.

All dies ist den Herrschenden bewußt und bekannt - dennoch streben sie absolute Macht über alles an - so brauchen sie selbst nicht mehr zu arbeiten.

Sie erschaffen mit Hilfe von Juristen und Priestern eine mehrdimensionale Fiktion - Recht als CiC sowie als Völker- und positives Recht. Sie zwingen die Menschen darunter - entweder in dem sie diese wehrlos halten ( Neugeborene ) oder durch Angst erpressen ( Taufe => Hölle ).

Niemand hat Zugriff zur alleinige Existenz(ebene) - selbstverständlich auch nicht rechtlich.

Also werden - in der groben Vereinfachung - das canonische Recht oberhalb bzw. in einer Art Paralleldimension des positiven Rechts geschaffen, in welches die nun vom weltlichen Standpunkt aus weder Richter noch Staatsanwälte oder Rechtsanwälte erreichbar sind, sobald sie ihren Talar tragen ( Schutz durch die Priesterkaste <> Vatikan ).

Erklärt dies die Selbstherrlichkeit im Verhalten vor allem von Priestern, Beamten und Juristen?

Selbstherrliches Verhalten kennen wir selbstverständlich auch von „Normalbürgern“ - dies ist wie Arroganz - auch verschiedentlich eine Art Schutzpanzer. Die Selbstherrlichkeit von Priestern und ihrer Schöpfung führte zu unzähligem Tod wegen Blasphemie ….. So ist man nicht nur Querulant, sondern in -A- Staatsverweigerer ( bis 2 Jahre Haft ), wenn man Richter, …., Urteile, Jugendamts- oder polizei­liche Maßnahmen „anzweifelt“, weil man hinterfragt und um Belege explizit bzgl. Rechtsgrundlage bittet. Für mich ist auch dies eine Form von Selbstherrlichkeit, wenn diejenigen, welche begonnen haben, das Wirken der Macht zu verstehen, alle Anderen als Schlafschafe abwer­tend bezeichnen - wie viele Jahrzehnte gehörten sie dieser „Gruppe“ auch an? Was geschah (bei sehr vielen war es großes Leid), daß sie begannen zu hinterfragen?

Wenn ich einen Mörder ermorde, wie kann dann noch unterschieden werden?
Wenn ich in eigener Selbstherrlichkeit mich gegen Menschen und Staat oder Kirche (Blasphemie) stelle, wie unterscheidet mich meine Selbstherrlichkeit von Angehörigen der Macht­gruppen?

Wie viele Menschen begegnen mit Haß, Wut und Ablehnung allen, die anders sind - ohne die echte Bereitschaft den Anderen verstehen zu wollen - selbstherrliche Ablehnung ist so viel einfacher. Vielleicht sollte man sich einfach mal wieder an Ghandi und Ahimsa erinnern …...

Meine Betrachtung: Menschen mit Mut (Anmut, Demut, Gleichmut, ..) ist Arroganz ebenso fremd wie selbstherrliches Auftreten - ich danke Ihnen für Ihr Sein!

Dazu vlt. noch ein / zwei Hinweise => verfassungsgebende Versammlung => wiki/Verfassunggebende_Versammlung

In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die verfassunggebende Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt

daher: „Das Grundgesetz war keine Verfassung“ Quelle: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

Entstehung der Bundesrepublik Deutschland Quelle: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38975/kurzueberblick

Nun gibt es websites & Interviews von Sprechern einer sog. verfassungsgebenden Versammlung für Deutschland; dazu müßte 1. die bis heute geltende Paulskirchenverfassung vom gesamten deutsch­sprachigen Volk aufgehoben werden und 2. vom gesamten deutschen Volk ein Verfassungskonvent einberufen werden, in dem ihre direkt gewählten Delegierten sitzen. Keine der beiden Vorausset­zungen dürfte vorliegen, dennoch sind die Reden, welche geschwungen werden, atemberaubend.
…….. auch eine Art Selbstherrlichkeit, ebenso wie die bis zu 3 „amtierenden“ Reichsverweser.

BR in D http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/thema02.htm

Treuhand http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/thema05.htm

- daher wundere ich mich nicht, daß es keinen echten Fortschritt gibt, denn die Selbstherrlichkeit von Gläubigen / Priestern und weltlicher Macht wie Herrscher und Beamte unterscheidet sich eben nicht von der, welche so viele Menschen an den Tag legen, die sich als wissen einstufen.

Eigennamen: das Deutsche Volk ( ebenso im GG ), das Deutsche Reich etc.

Das deutsche Volk wird auch von ihm (im Mandatarstaat) ebenso wenig wie von der BRD adressiert.

Ewiger Bund ist ebenso ein Eigenname wie Deutsches Reich - wobei dieses nicht zwingend das Reich der Deutschen ist, denn dann könnte / sollte es deutsches Reich geschrieben werden oder eben Reich der Deut­schen namens Ewiger Bund lauten. Sollte - wie es bei der BR in D bewiesen ist - ebenso seit 1849 kein (Ver)Bindung zwischen dem sog. Staat ( eher Fiktion [im Recht] ) und dem deutschen Volke bestanden haben, wieso haben sich dann Deutsche als Soldaten für das Vaterland rekrutieren / meucheln lassen? Wieso folgten sie einem Führer / General eines fremden Konstrukts?

Aus Täuschung läßt sich kein Recht oder Pflicht ableiten … und dies nicht erst seit Mai 1849 !!  - kein (Waschmittel) OMO namens Deutsches Volk, welches evtl. ein Produkt des Vatikan ist -- vor allem aufgrund ihres Gottes - (OMO) Gnadentums, welches die Kaiser und damit auch Wilhelm II krönte ( Fiktion in einer Fiktion ).

Diese Darstellung des Christen - Gottes und Adam (hebr.: Mensch) von Michelangelo stellt ja schon eine Manifestation und Personifikation dar. Das un­endliche Sein ist nicht nur die Summe allen Seins, sondern vor allem ES IST .. die reine pure Existenz - unverfälschte >Lebens<Energie allen Seins

Nichts ist, ohne Teil des unendlichen Seins zu sein.

So könnte man auch jeden benann­ten Gott als ein Mosaiksteinchen des unendlichen Seins be­zeichnen, welches durch die Namensgebungen / ihre Benennung „quasi heraus gefallen“ ist - denn kein Priester oder Gläubiger kann das unendliche Sein erfassen …. damit auch niemals (gemäß der gegebenen eigenen Auffassungsgabe) das unendliche Sein benennen - ihm einen Namen geben --- schließlich ist das Sein Alles und noch viel mehr.

Mit der Annahme der Existenzform als Mensch, „wechselt“ ein Aspekt des unendlichen Seins in das Diesseits und manifestiert, materialisiert sich im physischen Sein ( zusätzlich zu seiner immer währenden Existenz innerhalb / als untrennbarer Teil [wird irrtümlich als Seele bezeichnet] des un­endlichen Seins ). Wobei der Lebens­funke vom personifizierten Vater (Zeigefinger) überspringt.

http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912/1_mose/1/#1

26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, .. 27 Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib.

Michelangelo zeichnet hier Gott als den Älteren, der den jungen Menschen als Lebens­spender / Lebensgeber erschuf. Als Vaterfigur ist er nicht nur Erzieher und Vorbild, sondern auch der Träger der Werte, welche den jungen Menschen in ihr Leben mitzugeben sind.

Unser Vornamen spezifizieren uns als Teil einer materialisierten Familie und der Familienname gibt Kund, welcher Ahnenreihe wir angehören. Mit dem Tod - also dem Ende der physischen Existenz­form - „kehren wir zurück“ - d.h. wir verfügen nur mehr über unsere immer währenden Existenz innerhalb des unendlichen Seins. Im Tode legen wir unseren Vor- und Familiennamen - mit dem Ende unserer materialisierten Mani­festation ab => um zurückkehren zu können.

Wie ist dies nun mit einem benannten Gott ?
Seine Namensgebungen / Benennung spezifiziert ihn als eine definierte Energie(erscheinung) durch die materialisierten Menschen: Priester und Gläubigen, die ihn anbeten und so erschufen.

Wie oben erschaffen sich Priester und Gläubige zumeist ein Bild - und wenn es nur das Folterinstru­ment Kreuz / Pfahl ist - vielfach durch Statuen, Ikonen, Bilder, Gebäude ( Tempel ), … ---- all dies ist endlich ( wir werden nach dem Diesseits im Jenseits wieder völlig im Sein integriert sein ).

Dieser benannte Gott ist zwar im Ursprung auch ein Teil(aspekt) des unendlichen Seins, welcher jedoch auf der Energie des Glaubens seiner Gläubiger beruht - wird er ins Nichts vergehen, wenn nicht mehr an ihn geglaubt wird ? - wird dieser benannte Gott mit seiner Anrufung auch aus der Energie des unendlichen Seins herausgebrochen, um nun seine eigene spezifische und individu­elle Energie(quelle) für seine gläubigen Gläubiger zu sein ( durch den Glauben der Menschen erschaffen, welche ihm ihre Opfer / Lebensenergie geben und dafür Wunder erwarten ) ? ---->   > Euch geschehe nach Eurem Glauben (Markus 11.22-24 & Matthäus 9:29 ) <

Der Titel „Herr" lautet auf Gott angewandt Adonai ( Hebr. adon, griech. κύριος ), im englischen Lord. So kennen wir Anrufungen, welche idR immer benannt sind: Oh, Lord can you buy me a MB … oder auch „die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los“
So sind wie oft „Namen“ mehr als nur dieses - sie sind Titel oder Funktion(snamen / -beschreibung).

D.h. die Macht der Anrufung bedarf der Möglichkeit der Benennung; dies ist aber bzgl. dem unend­lichen Sein unmöglich - und dies hat auch so zu sein. Die Macht der An-/Ausrufungen kennen wir auch vor dem Gericht: „es wird ausgerufen der Fall ...“ Ohne die „staatliche Pflicht“ der Namens­füh­rung, hätten sie keinen Zugriff - auch nicht auf die Person => Verfügungsrecht / -befugnis durch die Geburtsurkunde … (?) bzw. das der Eltern <=> als Unterwerfung unter Normen ( Rahmenbe­dingungen ), welche bspw. durch Dogmen und Rituale manifestiert werden <= Unfreiheit und Interessen der Priester, welche nichts mit Wahrheit, Ehre oder Würde zu tun haben müssen.

http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912/1_mose/2/

19 Denn als Gott der HERR gemacht hatte von der Erde allerlei Tiere auf dem Felde und allerlei Vögel unter dem Himmel, brachte er sie zu dem Menschen, daß er sähe, wie er sie nennte; denn der wie Mensch allerlei lebendige Tiere nennen würde, so sollten sie heißen. 20 Und der Mensch gab einem jeglichen Vieh und Vogel unter dem Himmel und Tier auf dem Felde seinen Namen

http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912/1_mose/1/#1

Der Mensch ein Bild Gottes
26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. 27 Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib.

Aus der Genesis wird der Machtzusammenhang ersichtlich: Menschen haben zu herrschen über das Vieh und über die ganze Erde und dazu gab der Mensch einem jeglichen Tier seinen Namen.

Wobei hier Name auch Gattungsname gemeint sein dürfte ( Pferd, Insekt, Wirbeltieren, … ) und somit der Abgrenzung dienen dürften ( wobei sich ja auch >Hohe<Priester zum gemeinen Volk bspw. als Papst abgrenzen, um von diesem Volk versorgt zu werden ): die Herrschaft erfolgt über den Namen.

wiki: Die Bezeichnung „Zweischwerterlehre“ rührt daher, dass Gelasius seine Darlegungen als Exegese zu Lk 22,38 formulierte. Dort heißt es über die Apostel: „Sie sprachen aber: Herr, siehe, hier sind zwei Schwer­ter. Er sprach zu ihnen: Es ist genug.“ Daraus wurde gefolgert, es gebe in der Welt zwei höchste Gewalten nebeneinander, nicht mehr und nicht weniger. Auf päpstlicher Seite verwies man im Investiturstreit darauf, dass sich bei Lukas die Apostel im Besitz der Schwerter befinden; ferner wurde die Lehre weiter auf den Papst zugespitzt unter Verweis auf Matthäus (Mt 26,52), wo Jesus Petrus anweist, sein Schwert in die Scheide zu stecken. Der Papst verfüge daher als Nachfolger des Apostels Petrus über das weltliche Schwert (gladius materialis) und das geistliche (gladius spiritualis), überlasse das weltliche aber freiwil- lig und widerruflich dem Kaiser. Eine erste Ausformulierung dieser Interpretation findet sich im Dictatus Papae von 1075 und später auch bei Bernhard von Clairvaux. ___ Zitat Ende ___

Somit ist die gesamte Welt spätestens seit dem 18. November 1302 durch die päpstliche Bulle Unam_Sanctam des Papst Bonifatius VIII. eine Theokratie ( und nicht nur die Vatikanstadt ).

So habe ich schon vor einigen Jahren die Auffassung vertreten: als das weltliche Rom seinen Zenit überschritten hatte und zudem unsere Vorfahren nicht besiegen konnte, wurde der Krieg (wie auch heute) versteckt weiter geführt - durch den Vatikan und der Unterdrückung der nordischen Stämme - in Deutschland bereits durch das heilige römische Reich deutscher Nation … bis heute.

Die weltliche Struktur Roms finden wir in den USA wieder: statt dem römischen .. haben wir dort den us Senat etc. Dies dürfte die Macht der USA erklären. Die 300 Senatoren in Rom kennen wir heute als die 300 mächtigsten Familien, welche die Welt damals wie heute als Schatten regieren.

Zurück nach D: da sowieso kein öffentliches Recht in der BR in D geben kann, wird die weltliche Abwandlung des Rechts des Vatikan ( CiC ) wohl zur Anwen­dung kommen.


Meine Betrachtung: die juristische Person des Staates ist dasjenige Element, welches Verträge eingeht. Es kann auch so weit gehen, daß „Staat“ grundsätzlich nichts real anfaßbares, sondern rein eine juristische Fiktion im Handelsrecht/-buch ist oder „allein“ zur Verrechnung von Buchwerten geschaffen wurde.
 

Bsp. Deutsches Volk
 
deutsches Volk

 
Deutsches Reich deutsches Reich

 
United States of America united states of America

 

Bei deutsches Volk | deutsches Reich | united states of America
kann man fragen: welches Volk | Reich | America und bekommt dann die genauere Spezifikation.

Diese Frage kann man bei Deutsches Volk | Deutsches Reich | United States of America nicht mehr sinnvoll stellen, denn dies sind alles Eigennamen - genau wie bei:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland : 23.05.1949

https://www.bundestag.de/grundgesetz Eingangsformel

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. << Insichgeschäft BGB 181

Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern …. haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk ________

Bevor wir den Text primär unter der „OMO Prämisse“ betrachten - der Parlamentarische Rat hat festge­stellt, daß das vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz durch die Volksver­tre­tungen angenommen worden ist; der Parlamentarische Rat hat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Kommt darin das deutsche Volk nur ein einziges Mal vor ? - vor allem im Wissen, daß die alliierten Generäle die Ministerpräsidenten einsetzen, welche ihre Landesparlamente bildeten.

Die juristische Person mit dem Eigennamen Parlamentarischer Rat ( also OMO ), welche von Mit­gliedern der sog. Volks­vertretungen besetzt wurde, hat etwas beschlossen, welches dieselbe Insti­tu­tion: Volksvertretungen angenommen hat, so daß seine Präsidenten, K. Adenauer, dieses verkünden konnten ( zum Dank wurde dann der frühere Kölner O.Bürgermeister der 1. Bundeskanzler ).

Präambel unter der „OMO Prämisse“: .., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgeben­den Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern …. haben in freier Selbst­bestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk __ Zitat Ende __

Wer ist nun diese juristische Person > das Deutsche Volk <?

Welche Mitglieder oder Angestellten oder Personen hat dieses Deutsche Volk ?

In welchem (Handels)Register(gericht) ist diese juristische Person das Deutsche Volk eingetragen?
Zweifelsfrei ist es nicht das Volk der Deutschen, welches sich deutsches Volk nennt.

Wie kann eine juristische Person eine verfassungsgebende Gewalt haben ?
Darüber verfügt nur der Mensch - für eine gesellschaftliche Organisation als Volk(sstamm).

Dadurch treffen „Die Deutschen in den Ländern …. haben in freier Selbst­bestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“ nicht zu
- wobei hier nun wieder zu fragen ist: wer ist diese juristische Person (OMO) „das gesamte Deutsche Volk“?

I. Die Grundrechte Art 1 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unver­letzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ..

Also das Waschmittel OMO bekennt sich als das Deutsche Volk zu unver­letzlichen und unveräußer-lichen Menschenrechten .. - wie seltsam, daß eine tote Fiktion, welche nur auf dem Papier scheinbar existiert sich zu Menschenrechten bekennen kann.
Damit ist aber nicht gesagt, daß diese für ….. wen auch immer …. eingehalten werden. Für Menschenrechte braucht es Menschen; allerdings bewegen wir uns hier im Umfeld von Fiktionen - dazu gehört sicherlich auch die natürliche Person.
In diesem Umfeld gibt es keine Menschen - wohl deshalb auch kein deutsches Volk.

Art 146 
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt
, …..

Gemäß meiner Betrachtung wird hier von der Ausdehnung > Deutschland < und seine physisch existenten Volk als deutsches Volk gesprochen. Bundesrepublik Deutschland ist ein zusammen­gesetzter Eigenname .. identisch zum Deutschem Volk und dürfte ebenfalls auf die juristische Person verweisen.

Die Löschung des GG Art. 23 beweist, daß das Wirken solch einer juristischen Person nicht auf ein Gebiet / Region beschränkt ist bzw. für die Entfaltung seiner Wirkung kein Territorium braucht - dem steht gegenüber, daß Gesetze eine räumliche Definition .. brauchen / haben ...

Wie kann nun OMO als Bundesrepublik Deutschland sagen, man würde sich innerhalb von ihr aufhalten ( in der Waschmittelschachtel ) ?

wiki/Juristische_Person

Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich aner­kannter rechtlicher Selbständigkeit bezeichnet. Nach der Fiktionstheorie Friedrich Carl von Savignys ist die juristische Person lediglich eine Fiktion, die nicht handeln kann. Ihr zufolge wird die juristische Person von ihren Organen und Organwaltern vertreten. Nach der Lehre von der realen Verbandsperson ist das Organ Teil der juristischen Person. Nach einer anderen Ansicht fungiert die juristische Person nur als Zurechnungsschema. Weil das Recht eine Ordnung menschlichen Verhaltens ist, müssen alle Aussagen über Rechte und Pflichten einer Juristischen Person in eine Verhaltensordnung für Menschen übertragen werden: Die Pflichten und Befugnisse einer Juristischen Person sind daher den Menschen zuzurechnen, die in dem Verband organisiert sind. Die juristische Person besitzt anders als bspw. die Gesamthandsgemeinschaft eine eigene Rechts- und Parteifähigkeit unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder und deren Vermögen. Die Mitglieder sind allerdings an der juristischen Person vermögens­rechtlich, etwa durch Aktienbesitz oder korporativ beteiligt. Die juristische Person kann am Rechtsver­kehr teilnehmen und ist handlungsfähig durch ihre Organe (Drittorganschaft). Der Bund und die Län­der sind bundesgesetzlich (§ 12 Abs. 1 InsO) nicht insolvenzverfahrensfähig. Gleiches gilt für jene juris­tischen Personen des öffentlichen Rechts eines Landes, wenn sie der Aufsicht eines Landes unterstehen.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/juristische-person.html

Juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich. An ihrer Stelle können ihre Organträger (Vorstand, Geschäftsführer etc.) bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB). Sonderregelung im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) (§§ 29, 30 OWiG). __ Zitat Ende __

Für die Bundesrepublik äußerst praktisch, daß eine juristische Person nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich ist.

http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/nation_versus_staat.htm

Théorie générale de l'État = Allgemeine Staatslehre - Georg Jellinek entfaltet seine Theorie des subjektiven öffentlichen Rechts aus dem Grundverhältnis zwischen Bürgern und Staat, dabei ist öffentliches Recht alle Rechtsvorschriften, die sich auf die Rechtsverhältnisse des einzelnen zu den Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, ..), soweit diese als Hoheitsträger auftreten, beziehen.

www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17613/hoheitsrecht   
Hoheitsrecht sind Befugnisse, die dem Staat zur Ausübung seiner inneren Souveränität (die durch Verfassung und Gesetze begrenzt ist) und seiner äußeren Souveränität (die durch völkerrechtliche Verträge begrenzt ist) zustehen.

Jellinek Georg: „Das System der subjektiven öffentlichen Rechte     von 1919
Allein die öffentlich-rechtliche Qualifikation ist nicht trennbar von der Person ihres Trägers, ohne diese Persönlichkeit selbst zu vermindern. Die Persönlichkeit selbst ist iuris publici
(http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/Jus+publicum
Public Law: A general classification of law con­cerned with the political and sovereign capacity of a state
. )
.
… der moderne Staat erkennt jedem Menschen, der irgend­wie seinem Herrschaftsbereiche verfällt diese Eigenschaft zu — ist der Mensch überhaupt Träger von Rechten. Das heißt eben nichts anderes als des Rechtsschutzes teilhaftig sein.

Seite 21            Die rechtliche Natur des Staates.
Der Staat ist eine Personeneinheit auf territorialer Grundlage.

Seite 29
Jedes Rechtssubjekt aber muss einen Willen haben, der imstande ist seine rechtlichen Interessen zu verfolgen. Wird dem Staate Rechtssubjektivität zugeschrieben, woher nimmt er den ihm notwen­digen Willen? Da aller Wille menschlicher Wille ist, so scheint er selbst willensunfähig zu sein.
Nur eine Vertretung für ihn wäre denkbar, .. Somit wäre der Staatswille in Wahrheit ..., [der] eines Wesens, das sich aus eigener Kraft gar nicht und in keiner Richtung äußern kann, mithin ein Phantom — eine Fiktion ist. Der Wille des Staates (Fall der Kollektivperson) ist … eine Vereinigung von Menschen. In der physisch natürlichen Welt sind es nur die Willens­akte der Individuen; ... Personeneinheit und Organ sind nicht gegen einander selbständig, sondern das Organ ist eben ein integrierender Bestandteil der Einheit."

<< Wie sollen rechtliche oder hoheitliche Befugnisse existieren können, wenn der Staat als juristische Person lediglich ein fiktiver Zurechnungsendpunkt, ein Phantom, eine Fiktion, also ein gedachtes Etwas, welches in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist ? - welches zudem unter die gesetzlichen Vorgaben aller juristischen Personen fällt - also nicht darüber steht. Daher braucht die juristische Person Staat ein Völkerrechtssubjekt Staat - welches jedoch durch debellatio erloschen ist und nur als originäres, gegorenes Völkerrechtssubjekt ein Verfassungsstaat und damit ein Rechtsstaat sein kann. Nur dieses VRS wäre befähigt, überhaupt bzw. die notwendigen Gesetze als hoheitlicher Akt zu erlassen, unter die alle Personen fallen - denn die juristische Person des Staates hat keine höheren Befugnisse und kann daher keinerlei, auch keine notwendigen Gesetze verfügen oder ratifizieren. Auch die Verträge mit den Alliierten adressieren die Organe ( sog. Verfassungsorgane auf Bundesebene: sind definiert durch das Grundgesetz: Art. 38–48, Art. 50–53, Art. 54–61, Art. 62–69 und Art. 93, 94, 99, 100 ) und damit die juristische Person, also kein Völkerrechtssubjekt ( Zitat: Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag"), am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll, BGBl. 1955 11 S. 405 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, … ). Die Bundesrepublik kann damit kein Rechtsträger öffentlichen Rechts oder hoheitlicher Befugnisse sein.

<< Von dem Gedanken ausgehend, daß in einem Staat der Volkswille ( wirklich und tatsächlich :-(( von der Politik vertreten wird ) wäre die Frage nach dem genauen Datum, dem Ort und die Namen, welche den Friedensvertrag mit den alliierten Mächte unterzeichneten haben, zu stellen.
D
er Kriegszustand wurde 1952 beendet, durch die Pariser Verträge vom Oktober 1954 - in Kraft getreten am 5.5.1955 - fixiert. Seit dieser Zeit wandelte sich die kriegerische Besetzung in eine „
occupation fiduciaire, eine treuhänderische Besetzung durch mit den alliierten Mächten assoziierten nicht einmal de-facto-Regierungen der Bundes- und Gliedstaaten >>

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22431/juristische-person       
Eine juristische Person ist rechtsfähig und wird im Rechtsleben wie eine natürliche Person behandelt, .. sie ist im Prozess parteifähig und handelt durch ihre Organe. Nach überwiegender Ansicht ist die juristische Person eine besondere, zweckgebundene Organisation, der vom Gesetz Rechtsfähigkeit zuerkannt wird; anderer Ansicht nach ist sie bloße Fiktion ...

<< D.h. jede juristische Person braucht zwingend ein geltendes öffentliches Recht und damit auch einen Hoheitsakt (Gesetz) zur Entstehung einer juristische Personen des öffentlichen Rechts  –––  dabei geht jedes öffentliche Recht eines Rechtsstaates immer auf den Verfassungsstaat als VRS zurück. Oder anders gesagt: ohne korrekt etabliertes und geltendes öffentliche Recht eines Verfassungsstaat als VRS kann kein Staat als juristische Person existieren - aber die Fiktion kann dennoch bestehen. >>

Der primäre Unterschied ist also, daß es sich bei einer Nation um eine Gemeinschaft von Menschen gleicher Herkunft handelt und beim Staat um ein Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen.

Ich gehe jedoch noch weiter: Staat ist für mich heute vorwiegend zu einer juristischen Definition geworden und hat seinen Bezug zum Naturrecht <=> die Gemeinschaft von Menschen verloren.

originäre Völkerrechtssubjekte
nur wenn ein Staat ein originäres Völkerrechtssubjekt mit uneingeschränkten hoheitlichen und völ­kerrechtlichen Befugnissen als ausschließlicher Souverän ist, existiert ein Rechtsträger des öf­fent­lichen Rechts ( da nur ein originäres Völkerrechtssubjekt mit uneingeschränkten hoheitlichen Be­fugnissen Gesetze erlassen darf, Beamte haben kann und darf - trifft dies für die Bundesrepublik zu ?)

Der Staatsrechtslehrer Wilhelm Eduard Albrecht (1800-1876), einer der Göttinger 7: „Somit zerlegt sich das Leben des Einzelnen (Herrschers und Unterthanen) in zwey Partien, die eine, in der er um jenes Allgemeinen willen, im Namen und Dienste des Staats, als Haupt oder Glied desselben, berechtigt oder verpflichtet ist, die andere, in der er, als selbständiges Individuum, um seiner selbst willen Rechte, oder um eines Anderen willen Verpflichtungen hat. Die Persönlichkeit, die in diesem Gebiete herrscht, handelt, Rechte hat, dem Staate selbst zuzuschreiben, diesen daher als juristische Person zu denken.“

Wilhelm Eduard Albrecht bringt den Gedanken der Rechtspersönlichkeit des Staates als ein eigenständiges Subjekt von Rechten & Pflichten, auf.
Der dem Allgemeinwohl verpflichtete Staat wurde damit über die individuellen Personen, egal ob Herrscher oder Untertan, gehoben. Die in seinem Namen handelnden Staatsorgane in ihrem Handeln ebenfalls an das Gemeinwohl gebunden waren.Die Rechte des Staates als mit den Hoheitsrechten ausgestattete juristische Persönlichkeit werden in einer Verfassung gegenüber den Bürgern begrenzt; sie begrenzte allein staatliche Rechte.

Georg Arnold Heise (1778-1851) hatte in seinem 1807 erschienenen „Grundriss eines Systems des gemeinen Civilrechts“ den Menschen, die bis dahin als einzig mögliche Rechts­subjekte ange­sehen wurden, die juristischen Personen als mögliche Träger von Rechten und Pflichten beige­ordnet. => d.h., Ausgangspunkt ist wiederum der Mensch, dem etwas anderes beigeordnet wird. >>>
Der Heidelberger Staatsrechtler Heinrich Zoepfl (1807 -1877) betonte die Persönlichkeitsstruktur des Staates stets auch im Hinblick auf die soziale Vernünftigkeit und damit gerade nicht rechtsposi­tivistisch. Der Staat galt ihm als lebender Organismus und daher als juristisch-sittliche Persönlich­keit im höchsten Grade.

Zitat von BRD Schwindel org          Angela Merkel ist in der privaten Haftung seit Ihrem Amtsantritt?
Ja, Sogar in der unbegrenzten privaten Haftung, denn eine Nachbesserung wurde verweigert. Damit befindet sich Angela Merkel und ihre Truppe in der Position der vertragsbrechenden Partei gegenüber der United Nations und … uns allen. Den Investoren. Aber auch hier kann getrickst werden. Wie wird ein Vorstand eines Vereins z.B. am Ende seiner Amtsperiode entlastet. Na durch eine Wahl. Wir entlasten die Bundesregierung mit jeder Wahl. Und wir übernehmen die unbegrenzte Haftung für die Fehlverwaltung/Betrug/Treuhandbruch usw., die in der Bundesregierung der vergangenen Legislaturperiode gemacht wurden und zwar rückwirkend.

PDF: Die Multidimensionalität der Gerichte 

PDF: Der Name identifiziert die Person 

PDF: Die juristische Person des Staates 

PDF: Der bürgerliche Tod Morte_civile 

PDF: Die Illusion der juristischen Person des Staates 

PDF: jus naturale undjus gentium 

 

 

 

 

 

 

 

 

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